Geschrieben am . Veröffentlicht in Soziales und Leben in Köln.

Das Gerling-Quartier als Auftakt für „Gated Communities“ in Köln? Kein Nutzungsrecht zweiter Klasse – weder am Gereonshof noch anderswo

klugEin breites zivilgesellschaftliches Bündnis ruft zu kreativer Nutzung des öffentlichen Raums auf! Gemeinsamer Spaziergang & Diskussion am Sonntag, 21. Juni, 15 Uhr

Wer darf auf Kölner Plätzen und Wegen gehen? Wer darf stehen, sitzen, sich ausruhen, wer darf Fotos machen und wovon? Vor allem: Wer bestimmt über all das, darüber wie in der Stadt Wege gestaltet, der öffentliche Raum verteilt und genutzt wird, also über die Dinge, die zu einem großen Teil dafür verantwortlich sind, wie wir unsere Stadt erleben? Auch in Zukunft!

Die aktuelle Debatte um das Gerling-Quartier wirft diese Fragen auf und zeigt wie sie von der Stadtverwaltung und Investor*innen beantwortet werden: Das ehemalige Verwaltungsensemble der Gerling-Versicherung wurde seit 2010 zu besonders hochpreisigen Luxuswohnungen umgewandelt. Im Herzen des Quartiers befindet sich eine große “Piazza”, die nach den damaligen Versprechungen der Investor*innen und der Vorstellung vieler Politiker*innen ein öffentlicher, belebter Raum werden sollte. Die Pläne wurden in schönsten Farben, nach dem Vorbild belebter italienischer Plätze gemalt.

Heute befiehlt ein privater Sicherheitsdienste Menschen, die auf dem Platz verweilen, ihn zu verlassen. Er beruft sich darauf, dass es kein förmliches Verweilrecht auf dem Areal gibt, sondern die Stadt sich nur ein Durchgangsrecht gesichert hat. Ob die Verwaltung dies in Kenntnis der Folgen oder in blindem Vertrauen auf die Versprechungen der Investor*innen tat, kann an dieser Stelle dahinstehen.

An dem Problem hat die jüngst mitgeteilte mündliche Einigung zwischen Oberbürgermeisterin Reker und den Investor*innen nichts Grundlegendes geändert, denn es bleibt bei einem Nutzungsrecht zweiter Klasse: Weder ist das Recht förmlich niedergelegt noch wird eine vollumfängliche Nutzung, das heißt insbesondere auch eine Nutzung, die der Investor nicht in seinem Interesse sieht, gewährleistet. Dies können zum Beispiel Demonstrationen sein.

Damit es nicht bei einem Nutzungsrecht zweiter Klasse bleibt und sich eine solche Situation nicht an anderer Stelle wiederholt, lädt das Bündnis alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, sich am Sonntag, 21. Juni, um 15 Uhr zu einem gemeinsamen Spaziergang und Diskussion vor Ort zu Treffen.

Wir stehen ein für eine bunte und offene Stadt , die Heimat und Teilhabe für alle bietet - ohne dass Menschen zum Zugang besonders berechtigt sein müssen. Wir wollen in einem Köln leben, das öffentlichen Raum als sein Lebenselixier begreift und alle, insbesondere innerstädtische Plätze als Orte, die allen offen stehen.

Wir fordern von den Eigentümer*innen , die Piazza als öffentlichen Platz zu akzeptieren, der im üblichen Rahmen genutzt werden kann. Dazu sollen sie sich unverzüglich bekennen und dieses Bekenntnis dazu auch rechtssicher niederlegen.

Wir fordern von der Stadt Köln, diesen Zustand schnellstmöglich im oben genannten Sinne zu ändern. Dabei sind die etwaigen Verhandlungen von den ursprünglichen Versprechen der Investor*innen ausgehend zu führen und eine Nutzung wie bei einem städtischen Platz sicherzustellen.

Darüber hinaus muss aufgeklärt werden, wie es zu einem solchen Ergebnis kommen konnte. Dass ggf. organisatorische Konsequenzen gezogen werden, erscheint uns selbstverständlich. Wenn die Stadt nicht im Sinne der Stadtgesellschaft privatisieren kann, sollte sie dies unterlassen. Denn Grund und Boden als Fundament zukunftsfähiger Stadtentwicklung ist eine knappe Ressource und gehört in öffentliche oder gemeinwohlorientierte Hände.

Wir fordern, sich von dem naiven Umgang mit Investor*innen zu verabschieden. Investor*innen wollen Geld verdienen. Um Ihre Projekte zu realisieren, sind sie bereit Zugeständnisse zu machen, freilich stets mit ökonomischem Kalkül. Unabhängig vom Verhältnis zum Markt ist es schlicht naiv anzunehmen, man könne – insbesondere langfristig – die Interessen der Stadtgesellschaft anders als grundbuchrechtlich verbrieft oder durch Erlangung von Eigentumsrechten durch die Stadt oder Stiftungen absichern. Immobilien sind im freien Markt eine internationale Handelsware, ohne Sozialbindung außerhalb des rechtlich Gegebenen.

Wir halten es für erstrebenswert, dass die Kölnerinnen und Kölner die Nutzung dieses Platzes, wie jedes anderen, als ihr natürliches Recht begreifen und ihn entsprechend ihrer bürgerlichen Pflichten und Rechte beleben. Nutzt Euer Durchgangsrecht!

Quelle: KLuG - Köln leben & gestalten e.V.