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BKA soll Abhörsoftware Pegasus gekauft haben: Bundesregierung schuldet Opposition und Zivilgesellschaft Antworten

amnesty logoNach Medienberichten hat nicht nur die Münchener Überwachungssoftware-Firma FinFisher, sondern auch die NSO Group Steuergelder erhalten. Beide Firmen sind wiederholt in schwere systematische Menschenrechtsverletzungen verwickelt. Dazu gehört die Ausspähung und Verfolgung von Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Oppositionspolitiker_innen.

BERLIN, 07.09.2021 – Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, kommentiert die neuen Enthüllungen zur Spionage-Software Pegaus und stellt Forderungen an die Bundesregierung:

"Amnesty International hat in den vergangenen Jahren wiederholt die mangelhafte menschenrechtliche Sorgfalt der NSO Group kritisiert. 2018 haben wir einen Angriff auf einen unserer Mitarbeiter mit Pegasus feststellen müssen. Wenn das BKA tatsächlich 2019 Pegasus ankaufte, so war zu diesem Zeitpunkt die fehlende menschenrechtliche Sorgfalt der NSO Group hinlänglich bekannt."
 
"Es braucht dringend Regeln für die öffentliche Beschaffung, die staatliche Stellen verpflichten, beim Ankauf auch die Menschenrechtsbilanz von Unternehmen zu berücksichtigen. Es fehlt auch an einer wirksamen menschenrechtskonformen internationalen Exportkontrolle derartiger Überwachungssoftware. Die jüngsten Enthüllungen internationaler Medien in Zusammenarbeit mit Amnesty International haben gezeigt, wie die Software der NSO Group systematisch in vielen Ländern zur Verfolgung von Journalist_innen, Menschenrechtsaktivist_innen und Oppositionspolitiker_innen eingesetzt wurde. Bis ein Rahmenwerk geschaffen ist, das Menschenrechtsverletzungen ausschließt und unabhängige Kontrolle und Transparenz über den Einsatz von Überwachungstechnologie herstellt, fordert Amnesty International ein weltweites Moratorium für den Handel mit solch weitgehender Überwachungssoftware."
 
"Die Überwachungssoftware Pegasus der Firma NSO Group ist ein besonders mächtiges Spähwerkzeug. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Einsatz von Staatstrojanern aber enge Grenzen gesetzt. Die Bundesregierung ist nun Aufklärung schuldig: Wurde die Software erworben und mit welchem Funktionsumfang? Wurde sie in Deutschland eingesetzt? Wie wird die verfassungskonforme Nutzung überwacht und dokumentiert?"

Quelle: www.amnesty.de