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Adé Sperrklausel in NRW: Bunte Vielfalt in den Gemeinderäte und Kreistägen ist gut für die Demokratie

Ratsgruppe BuntHeute hat der Verfassungsgerichtshof NRW (VerfGH) entschieden, dass die 2016 eingeführte Sperrklausel in Höhe von 2,5 % für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage in NRW verfassungswidrig ist. 2016 hatte der Landtag NRW eine entsprechende Änderung der Landesverfassung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der CDU-Opposition beschlossen. Die FDP enthielt sich seinerzeit. Der VerfGH NRW hat nun festgestellt, dass der Landtag 2016 verfassungswidriges Verfassungsrecht beschlossen und geschaffen hat. Hierdurch seien die Antragsteller (u. a. die Piratenpartei NRW) in ihren Rechten verletzt worden.

Das Gericht stellt fest, dass die Behauptung von CDU, SPD und Grünen durch eine gestiegene Zahl von Kleingruppen und Einzelmandatsträgern sei es zu relevanten Funktionsstörungen von Gemeinderäten und Kreistagen gekommen, nicht in nachvollziehbarer Weise anhand konkreter empirischer Befunde belegt sei. (1)

Im Dezember 2015 fragten wir im Rat der Stadt Köln nach, ob Gruppen und Einzelmandatsträger die Arbeitsfähigkeit der Kölner Kommunalpolitik beinträchtigen. In der Antwort der Stadtverwaltung heißt es, dass Funktionsstörungen für den Rat der Stadt Köln nicht festgestellt werden können. (2)

Lisa Gerlach, Mitglied des Rates, dazu: „Kleine Parteien können durchaus den Politikbetrieb stabilisieren. Das zeigt sich in Köln, wo seit 2015 eine Minderheitsregierung regiert, was ab und an ein zähes Ringen bedeutet. Dadurch, dass mehrere kleine Parteien im Rat vertreten sind, finden sich immer wieder Mehrheiten für eine konstruktive Politik. Der Verfassungsgerichtshof bestärkt diese Tendenz, die auch für die Bundesebene wünschenswert wäre. Denn im Rat der Stadt Köln haben wir viele Verbesserungen und Ideen geliefert und manches durchgesetzt. BUNT ist unbequem, aber gut für Köln“

Thomas Hegenbarth, Sprecher der Gruppe BUNT, ergänzt: „Die erst- und letztinstanzliche Feststellung des VerfGH NRW, dass hier verfassungswidrig gehandelt worden sei, hätte deutlicher und klarer nicht beantwortet werden können. Wir sind uns sicher, dass die Klarstellung der Stadt Köln durch unsere Anfrage einen nicht unerheblichen Anteil an der Urteilsfindung hatte. Ich bin froh über die Entscheidung und besonders motiviert für die Zukunft. Mit uns wird weiterhin zu rechnen sein, wenn es um darum geht, auch mal abseits von eingefahrenen politischen Strukturen zu denken, um innovative Ideen in unsere Stadt einzubringen.“

Pressemitteillung BUNT im Rat der Stadt Köln vom 21.11.17