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Fahrverbote für Köln sind vom Tisch - Klage der Deutschen Umwelthilfe für erledigt erklärt

stadt Koeln LogoDie Stadt Köln, das Land NRW und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben außergerichtlich einen Vergleich über die Fortschreibung der Luftreinhalteplanung in der Stadt Köln geschlossen. Die Klage der DUH wurde für erledigt erklärt.  

Das ist ein guter Tag für Köln. Dieser Vergleich zeigt, dass die Maßnahmen, die die Stadt Köln für den Gesundheitsschutz der Kölnerinnen und Kölner ergriffen hat, wirken. Die Stadt Köln hat ein ganzes Bündel von Maßnahmen und Projekten ausgearbeitet, die vielfach bereits kurzfristig umgesetzt wurden und langfristig angelegt sind, und die die Luft in Köln nachhaltig verbessern, erklärt Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Besonders stolz macht mich bei dem nun erzielten Vergleich, dass Fahrverbote für Köln vom Tisch sind. Ich danke allen Beteiligten, die dieses Ergebnis möglich gemacht haben, insbesondere Verkehrsdezernentin Andrea Blome für die Arbeit der vergangenen Monate.  

Der Vergleich zeige, so Reker, dass man auch in einer Millionenstadt wie Köln die Luft reinhalten, die Gesundheit der Menschen schützen, die Verkehrswende vorantreiben kann.

Und dies ohne Maßnahmen, die einer Brechstange gleichkommen, sondern durch ein Bündel von Maßnahmen, Veränderungen, Neujustierungen, die alle ineinander greifen… und gemeinsam funktionieren, stellt die Oberbürgermeisterin fest.

Viele Maßnahmen haben wir bereits umgesetzt, andere kommen jetzt schnell 'auf die Straße', wie es so schön heißt. Damit machen wir klar: Es ist uns ernst mit der Einhaltung der EU-Grenzwerte – und mit der Verkehrswende. 

Dieser Vergleich ist Bestätigung für unser entschlossenes Handeln in den vergangenen drei Jahren. Mit Hilfe einer Vielzahl von pragmatischen Maßnahmen ist es uns gelungen, die Luftqualität in Köln deutlich zu verbessern und die Sanktionierung Einzelner abzuwenden. Diesen Weg werden wir nun konsequent weitergehen, freute sich Andrea Blome, Beigeordnete für Mobilität und Liegenschaften der Stadt Köln, über die Niederlegung des Rechtsstreits.  

Mit dem aktuellen Vergleich wird ein langjähriger Rechtsstreit beendet, in dessen Verlauf zunächst das Verwaltungsgericht Köln ein großflächiges Dieselfahrverbot im Stadtgebiet Köln angeordnet hatte. In dem Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster standen noch streckenbezogene Verbote in Rede. In dem nunmehr vereinbarten Vergleich sind keine Fahrverbote mehr vorgesehen. Die Revision des Landes beim Bundesverwaltungsgericht hat sich erledigt.    

Eckpunkte des Vergleichs
Mit dem Vergleich wurde eine Reihe von Maßnahmen vereinbart. Herauszuheben sind hierbei unter anderem:

Im Vergleich ebenfalls festgeschrieben und überwiegend bereits umgesetzt wurden unter anderem folgende Maßnahmen:

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitRobert Baumanns