Corona-Virus: Inzidenzzahl liegt bei 159,0

stadt Koeln LogoAktuell sind 2.416 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert

Zur aktuellen Lage: Mit Stand Freitag, 20. November 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 16.826 (Vortag: 16.476) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 159,0, die Reproduktionszahl bei 0,91.  

312 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 112 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurden sechs weitere verstorbene Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gemeldet: ein 85-Jähriger, ein 88-Jähriger, ein 77-Jähriger, ein 74-Jähriger, ein 62-Jähriger, alle vorerkrankt, und ein 54-Jähriger ohne bekannte Vorerkrankungen. Bislang sind damit 205 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 2.416 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert. (Hinweis: Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürgerinnen und Bürger. Die Zahlen zu den Patienten im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Erkrankte von außerhalb.) Oberbürgermeisterin Henriette Reker unterstreicht:

Auch wenn Köln heute in der 7-Tages-Inzidenz unter dem NRW-Landesdurschnitt liegt und wir die Dynamik im Infektionsgeschehen verlangsamen konnten, ist die Zahl der Neuinfektionen nach wie vor zu hoch.

Zuversichtlich zeigt sie sich mit Blick auf die geringere Anzahl von Kontaktpersonen:

Bis vor kurzem hatte ein positiv Getesteter durchschnittlich 13,6 Kontaktpersonen, jetzt sind es im Schnitt 4,6. Das zeigt uns, dass unsere Maßnahmen scheinbar wirken und sich das Verhalten der Kölnerinnen und Kölner geändert hat. Die Kölnerinnen und Kölner nehmen ihre Verantwortung für sich und andere offensichtlich ernst. 

Bislang 498.742 Covid-19-Tests

Vom 25. Februar bis 18. November 2020 wurden von den Kölnerinnen und Kölnern 498.742 Abstriche genommen, davon 3,15 Prozent mit positivem Ergebnis. In den letzten sieben Tagen waren durchschnittlich 9,09 Prozent aller Befunde positiv.  

Infektionsfälle in Schulen und Kitas

Aktuell gibt es an 131 Schulen 240 infizierte Schülerinnen und Schüler sowie an 70 Schulen 94 infizierte Mitarbeitende. Des Weiteren gibt es in 22 Kitas 23 infizierte Kinder und 48 infizierte Mitarbeitende in 42 Kitas. In Köln gibt es insgesamt 297 Schulen mit 152.049 Schülerinnen und Schülern, 685 Kitas mit 41.986 Kita-Kindern und 918 Tagespflegepersonen beziehungsweise Großtagespflegestellen, die 3.397 Kinder betreuen.  

Infektionsfälle in Heimen

Aktuell gibt es in 51 Einrichtungen 155 positive Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus gibt es 155 infizierte Mitarbeiter.   

Kölner Quarantäne-Regelung

Das Gesundheitsamt kann per Einzel- oder Allgemeinverfügung eine Quarantäne anordnen. Daneben gilt:

  • Symptomatische Personen, die sich auf das Corona-Virus testen lassen, müssen sich in häusliche Quarantäne begeben und dürfen die Wohnung (alternativ das Krankenhaus, eine andere Einrichtung oder sonstige Unterkunft) so lange nicht verlassen und keinen Besuch empfangen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
  • Getestete, die – zum Beispiel durch Mitteilung eines Labors oder einer ärztlichen Praxis  - Kenntnis davon haben, dass sie positiv getestet wurden, müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Quarantäne begeben.

Seit fast zwei Wochen umfasst das Digitale Kontaktmanagement (DiKoMa) des Gesundheitsamtes einen "Selfservice zur Anlage von Kontaktpersonen". Eine positiv getestete Person erhält einen Link auf das DiKoMA und pflegt dort digital ihre Kontaktpersonen ein. Bislang haben 968 Indexpersonen den "Selfservice" genutzt und 2.978 Kontaktpersonen eingegeben. Die Daten werden automatisch in das System des Gesundheitsamtes übertragen, das Gesundheitsamt erstellt dann die Ordnungsverfügungen zur Quarantäne. Das erspart den Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes die ersten Anrufe bei den Kontaktpersonen. Diese werden nun per SMS darüber informiert, dass sie unter Quarantäne stehen, und erhalten per Mail weitere Informationen. In der Mail ist ein Link zum DiKoMa-System enthalten, in dem die Ordnungsverfügung zur Quarantäne und ein Meldesystem der Symptome hinterlegt sind. Dort tragen Infizierte und Kontaktpersonen täglich ein, ob und welche Symptome vorliegen und wie ihr Gesundheitszustand ist. Bei Auftreten von Symptomen und Verschlechterung überprüfen die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes die Meldungseinträge und veranlassen gegebenenfalls weitere Maßnahmen. Durch diese Prozessoptimierung müssen nicht mehr alle Kontaktpersonen und Infizierten täglich angerufen werden, das entlastet die Kontaktverfolgung spürbar. Es ist dem Gesundheitsamt wieder möglich, positiv Getestete innerhalb von 24 Stunden zu kontaktieren.

Quarantänepflicht für Reiserückkehrer

Nach der aktuellen Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen müssen Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de das Gesundheitsamt informieren und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben.

Digitale Einreiseanmeldung

Frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise können sie sich auf Covid-19 testen lassen und die Quarantäne bei negativem Befund frühzeitig beenden: 

Der Test ist für Einreisende aus Risikogebieten innerhalb von zehn Tagen nach Einreise noch bis zum 1. Dezember 2020 kostenlos.

Coronavirus in Nordrhein-Westfalen

Corona-Testzentren

In Köln gibt es ein breites Angebot, sich auf Covid-19 testen zu lassen.

Corona-Testangebote in Köln

Aktuell geltende Regelungen

Über die Regelungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (www.land.nrw/corona) hinaus gilt in Köln:

  • In sämtlichen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, in der Altstadt, auf den Kölner Ringen, am Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke sowie auf dem Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch ist zwischen 10 und 22 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, des Weiteren ist sie an allen Orten, an denen in ähnlicher Weise mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können, zu tragen.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Lehrinnen und Lehrer müssen im Umkreis ihrer Schule mit einem Radius von 150 Metern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gilt - wie üblich – nicht für Personen, die von der Maskenpflicht ausgenommen sind, etwa aus gesundheitlichen Gründen.
  • Besucherinnen und Besucher von Personen im Krankenhaus, in Alten- und Seniorenheimen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen, die einer vulnerablen Gruppe angehören, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Im gesamten Stadtgebiet gilt ein Alkoholkonsum- und -verkaufsverbot von 22 bis 6 Uhr, an Party-Hotspots gilt das Verkaufsverbot freitags, samstags und sonntags bereits ab 20 Uhr. Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus zwei Hausständen treffen – maximal zehn Personen.  

Regelmäßig lüften bei weit geöffnetem Fenster

Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole zu entfernen.  

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr. Unter https://www.coronawarn.app/de/ stehen Informationen zur Corona-Warn-App zum Herunterladen bereit.                                                                                             

Corona-Virus
Corona Warn App

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Simone Winkelhog

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