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Stadt Köln "Wahlbenachrichtigungen sind zugestellt" 805.000 Wahlbenachrichtigungen für Europa- und Kommunalwahl, 225.000 für Integrationsrat

stadt Köln LogoDie Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl und Europawahl sowie für den Kölner Integrationsrat sind spätestens am vergangenen Sonntag, 4. Mai 2014, den Kölner Wahlberechtigten zugestellt worden. 805.0000 Wahlbenachrichtigungen wurden für die Europa- und Kommunalwahl, weitere 225.000 für die Wahl zum Integrationsrat, durch das von der Stadt Köln beauftragte Unternehmen zugestellt.

Für die Kommunalwahl, bestehend aus der Wahl der Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretung, sind alle Deutschen, EU-Bürgerinnen und -Bürger wahlberechtigt die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnsitz in Köln haben.

Für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Wohnsitz in Deutschland wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate vor der Wahl in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der EU leben und nicht in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für die Integrationsratswahl sind alle Ausländerinnen und Ausländer wahlberechtigt, sowie Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben durch Annahme als Kind oder durch die Ausstellung der Bescheinigung gemäß §15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes. Ebenso sind diejenigen wahlberechtigt, die die Überleitung als Deutscher ohne Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz durch Einbürgerung erhalten haben. Weiter müssen die Wahlberechtigten am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnung in Köln gemeldet sind, und sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und keine Wohnung außerhalb Kölns haben. Da der größte Anteil der Wahlberechtigten sowohl für die Europa- als auch die Kommunalwahl wahlberechtigt ist, hat die Wahlorganisation für diese beiden Wahlen eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung versandt. Für die Integrationsratswahl wurde eine separate Wahlbenachrichtigung verschickt. Wenn Bürgerinnen und Bürger aufgrund der vorgenannten Kriterien für alle Wahlen – also Kommunal-, Europawahl und Integrationsratswahl – wahlberechtigt sind, haben sie zwei Wahlbenachrichtigungskarten erhalten. Für welche Wahl diese gelten, ist auf der jeweiligen Wahlbenachrichtigungskarte genau angegeben.

Sollte jemand bis jetzt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber wahlberechtigt sein, dann sollte sie oder er sich so schnell wie möglich per E Mail oder telefonisch unter 0221 / 221-21212 an die Wahlorganisation der Stadt Köln wenden.

E-Mail an die Wahlorganisation: wahlen@stadt-koeln.de

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de