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Neue Fragen und Antworten zur Wahl am 18. Oktober

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1. Wann findet die Oberbürgermeisterwahl nun endgültig statt?
Die Wahl findet am Sonntag, 18. Oktober 2015 statt. Das ist der letzte Sonntag vor dem Ende der nordrhein-westfälischen Herbstferien.

2. Und wann wäre eventuell eine Stichwahl?
Eine mögliche Stichwahl würde am Sonntag, 8. November 2015 stattfinden.

3. Ich habe doch schon per Brief oder im Bürgeramt gewählt. Muss ich jetzt noch einmal wählen?
Ja, Sie müssen noch einmal wählen. Die Stimmabgabe beginnt von vorne.

4. Was ist mit meiner bereits abgegebenen Stimme. Ist sie jetzt gültig und wird mitgezählt – oder nicht?
Ihre bereits abgegebene Stimme wird nicht mitgezählt. Stimmen sind nur auf den neuen Stimmzetteln gültig, der Ihnen neu zugesandt wird.

5. Bekomme ich eine neue Wahlbenachrichtigung und neue Wahlunterlagen?
Ja. Alle Wahlunterlagen werden neu für Sie erstellt und Ihnen zugeschickt.

6. Ich habe noch Briefwahlunterlagen zu Hause. Was mache ich damit?
Sie können sie entsorgen. Wenn Sie wünschen, können Sie neue Unterlagen wieder beantragen mit den Wahlunterlagen, die Ihnen kurzfristig zugehen oder auch wieder online unter www.stadt-koeln.de beantragen. Sie können ab 21. September wieder in den Bürgerämtern die vorgezogene "Direktwahl" ausüben. Oder Sie können am Sonntag, 18. Oktober 2015, im Wahllokal wählen.

7. Und wann kann ich dann Briefwahl beantragen?
Die Wahlorganisation arbeitet mit Hochdruck daran, die Briefwahl so schnell wie möglich wieder anbieten zu können. Einen genauen Termin können wir zum heutigen Tage leider noch nicht nennen.

8. Wann beginnt die Direktwahl in den Bürgerämtern?
Am 21.September 2015 beginnt die Direktwahl in den Bürgerämtern und im Kundenzentrum Innenstadt.

9. Ich bin in der Zwischenzeit neu zugezogen. Kann ich jetzt auch in Köln wählen?
Wahlberechtigt ist, wer auch am 13. September 2015 wahlberechtigt gewesen wäre. Bei einem Zuzug nach dem 28. August 2015 sind Sie also trotzdem nicht wahlberechtigt.

10. Ich hatte mich als Wahlhelfer für den 13. September 2015 gemeldet.
A - Ich möchte auch gerne am 18. Oktober 2015 mitmachen. Muss ich mich neu melden?
B - Ich kann am 18. Oktober nicht. Was muss ich machen?
Wenn Sie nicht helfen können, müssen Sie dies nicht. Sie alle erhalten in den kommenden Tagen ein Schreiben, dass Sie von Ihrem Dienst am 13.September 2015 "entpflichtet". Dem liegt direkt eine Annahmeerklärung für die ehrenamtliche Tätigkeit am 18. Oktober 2015 bei. Wenn Sie helfen möchten, senden Sie dieses bitte einfach wie gewohnt zurück.

11. Gibt es neue Wahlbenachrichtigungen und wann bekomme ich sie?
Ja, es gibt neue Wahlbenachrichtigungen. Diese werden voraussichtlich ab der 39. Kalenderwoche (21. September bis 25. September 2015) versendet.

12. Ich bin gerade 16 Jahre alt geworden, kann ich jetzt mitwählen?
Sie können nur wählen, wenn Sie bereits am 13. September 2015 16 Jahre alt waren.

13. Mein Vater hatte per Briefwahl gewählt, ist aber verstorben. Was passiert jetzt?
Auch seine Stimme wird leider ungültig, da alle Stimmen, die auf alten Stimmzetteln abgegeben wurden, als ungültig zu werten sind.

14. Können die Werbeplakate für die Kandidatinnen und Kandidaten stehen bleiben und wann müssen sie jetzt entfernt werden?
Für die Wahlplakate wurde eine Sondergenehmigung des Ordnungsamtes erteilt. Diese kann verlängert werden.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de