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Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter – Aussiedlerbeauftragter Dr. Bernd Fabritius besucht das Bundesverwaltungsamt

logoDer Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, besuchte am 6. Juli 2018 die Außenstelle Hamm des Bundesverwaltungsamtes. Eine Projektgruppe (PG ADZ) kümmert sich hier um die Anerkennung ehemaliger ziviler deutscher Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter.

Im November 2015 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das persönliche Schicksal derjenigen Deutschen, die während und nach dem Zweiten Weltkrieg wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder ihrer deutschen Volkszugehörigkeit Zwangsarbeit leisten mussten, mit einer einmaligen symbolischen Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 Euro zu würdigen. Den Auftrag zur Umsetzung der zum 1. August 2016 in Kraft getretenen ADZ-Anerkennungsrichtlinie erhielt das Bundesverwaltungsamt (BVA). In der Außenstelle Hamm des BVA wurde eine Projektgruppe eingerichtet, die sich dieser Aufgabe seither annimmt.

Beim Besuch des Beauftragten der Bundesregierung erläuterte die PG ADZ die konkreten Anforderungen der Aufgabe, die Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens mit hoch betagten Antragstellern sowie die erfreuliche, gleichsam überraschend hohe Antragsentwicklung.

Der Aussiedlerbeauftragte zeigte sich beeindruckt vom großen Engagement der inzwischen breit aufgestellten PG ADZ bei dieser wichtigen wie auch fordernden Aufgabe. Er informierte sich umfassend und interessierte sich auch für die konkrete Herangehensweise bei der Antragsbearbeitung. „Die Projektgruppe leistet eine hervorragende Arbeit mit besonders viel persönlicher Einsatzbereitschaft und menschlicher Empathie im Umgang mit dem leiderfüllten Schicksal der hochbetagten Antragsteller. Dafür danke ich Ihnen sehr“, so Prof. Fabrizius zum Abschied.

Die unerwartet hohe Zahl von über 46.000 beim BVA bis Ende 2017 eingereichten Anträgen hatte zu Bearbeitungsverzögerungen geführt und eine personelle Verstärkung der PG verlangt, die im Mai 2018 erreicht werden konnte.

Bis zum 30.06.2018 wurden bereits 16.442 Anträge abschließend bearbeitet. Zum ganz überwiegenden Anteil, nämlich in 13.705 Fällen, konnte ein Anerkennungsbescheid erteilt werden. 2.534 Anträge wurden abgelehnt, da die Voraussetzungen der ADZ-Anerkennungsrichtlinie nicht erfüllt waren. Über 1000 Anträge konnten allein im Juni 2018 beschieden werden. Bei über 40.000 an die ADZ-Hotline gerichteten Anfragen gaben die Bediensteten Tipps zur Antragstellung oder Auskunft zum Verfahrensstand. Verständlicherweise wächst die Ungeduld der Antragsteller aufgrund der langen Verfahrensdauer.

Um den Interessen der Antragsteller gerecht zu werden, richtet sich die Bearbeitung sowohl nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge als auch nach der Reihenfolge des höchsten Geburtsjahrgangs der Antragsteller. Auch die personelle Verstärkung der PG ADZ soll eine Beschleunigung der Verfahren ermöglichen.

Das BVA erfährt sehr viel Dankbarkeit von Antragstellern, die bereits einen Anerkennungsbescheid erhalten haben. So heißt es in einem Dankschreiben: „Besonders hat mich gefreut und sogar zum Weinen gebracht, dass mit Ihrem Schreiben mein schweres Schicksal gewürdigt wurde. Ich freue mich, dass ich dies noch erleben durfte“.

Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsamt, dem zentralen Dienstleister des Bundes, erhalten Sie auf unserer Internetseite www.bva.bund.de.