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Europaweite Fahndung nach Tatverdächtigen - Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert europapolitische Initiative Deutschlands

dpolg sternNach dem Mord an einem 8jährigen Jungen am Frankfurter Hauptbahnhof waren Forderungen nach einer besseren Fahndungsvernetzung europäischer Partnerländer laut geworden. Der in der Schweiz ansässige Tatverdächtige war wenige Tage zuvor nach einem Gewaltdelikt ausschließlich in der Schweiz zur Fahndung ausgeschrieben worden.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert die Bundesregierung auf, die Fahndungspraxis der „Schengenstaaten“ auf europäischer Ebene zu verbessern und europäische Polizeidatenbanken weiter zu vernetzen.

In Berlin erklärte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt:

„In das Schengener Informationssystem (SIS) werden mit höchst unterschiedlicher Intensität Daten über gesuchte Verdächtige oder Täter eingegeben; Deutschland ist ganz sicher eines der Länder, das ausgesprochen umfangreich davon Gebrauch macht, das ist aber leider nicht überall so. Es gäbe schon einen großen Erkenntnisgewinn, wenn dies einheitlich auf hohem Niveau gemacht würde.

Einen Automatismus bei der Dateneingabe in das europäische Fahndungssystem wird es auch in Zukunft nicht geben, denn auch künftig werden nationale Fahndungen notwendig und ausreichend sein, wenn sie etwa nur Beobachtungszwecken oder zur Vollstreckung von Haftbefehlen infolge von Bußgeldverfahren dienen.

Es wäre trotzdem wünschenswert, wenn Deutschland sich auf europäischer Ebene für eine Neudefinition der Ausschreibungsregeln, die gleichmäßige Nutzung der Eingabemöglichkeiten und eine zwischen allen Mitgliedsländern praxisgerechte IT-Infrastruktur einsetzt.

Europa soll von den Bürgerinnen und Bürgern als Raum der Freiheit und des Rechts verstanden werden. Dieser europäischen Idee muss die Praxis der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nun endlich auch Rechnung tragen. Ein Europa der Freizügigkeit muss die richtigen Instrumente einsetzen, um Freizügigkeit für gefährliche Gewalttäter möglichst zu begrenzen.“

Pressemitteilung 02.08.2019 Quelle: https://www.dpolg.de