Geschrieben am . Veröffentlicht in Nachrichten und Doku.

Versammlungsfreiheit zum G7 in Elmau: Demonstrationsbeobachtung durch das Komitee für Grundrechte und Demokratie

meinung sagenVom 26. bis 28. Juni 2022 findet der G7-Gipfel auf Schloss Elmau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen statt. Vor und während dieser Zeit wird das Komitee für Grundrechte und Demokratie die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG und das Vorgehen der Polizei- und Sicherheitsbehörden beobachten. Das Grundrechtekomitee wird dafür mit acht Demobeobachter*innen ab dem 23. Juni 2022 rund um Garmisch-Partenkirchen und München zugegen sein. Im Anschluss soll ein Bericht über die zusammengeführten Beobachtungen veröffentlicht werden.

Schon jetzt zeichnen sich deutliche Versammlungsbeschränkungen durch die Sicherheitsbehörden ab: Am kommenden Wochenende wird um das Schloss Elmau eine Sicherheitszone eingerichtet und mittels eines 16km langen Sicherheitszaunes abgetrennt. Zudem ist der Einsatz von mindestens 18.000 Polizist*innen geplant. In einem „Containerdorf“ mit 150 Gewahrsamszellen sollen rund um die Uhr Gewahrsams- und Haftprüfungen vorgenommen werden können. Darüber hinaus werden seit dem 13. Juni 2022 Grenzkontrollen durchgeführt.

Der eigens für den G7 eingerichtete Planungsstab und das bayerische Innenministerium planen einen überdimensionierten Polizeieinsatz, der in keinem Verhältnis zu den angekündigten Protestmobilisierungen steht. „Es überwiegt der Eindruck, dass Demonstrationen anlässlich des Gipfeltreffens nichts sind, was als Teil einer gelebten Demokratie verstanden wird, sondern allein als Anlässe, von denen Gefahr ausgeht und die es einzuhegen gilt“, kommentiert Michèle Winkler, politische Referentin des Grundrechtekomitees.

Neben bereits im Vorfeld wirkenden Einschüchterungen für Anreisende blickt das Komitee für Grundrechte und Demokratie auch kritisch auf die angekündigten Auflagen angemeldeter Versammlungen: „50 Personen sollen nach Abgabe von Personalien für eine Zeit von 30 Minuten in 500 Metern Abstand zum Tagungsort protestieren dürfen. Diese Auflagen schränken das Recht auf Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig ein und behindern damit den demokratischen Protest im Kontext des Gipfeltreffens. Von einer Autonomie der Ausgestaltung von Versammlungen kann hier kaum mehr die Rede sein“, so Winkler weiter.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung von öffentlichen Versammlungen als unmittelbarstes Werkzeug gelebter Demokratie, führt das Komitee für Grundrechte und Demokratie seit der Brokdorf-Demonstration 1981 Demobeobachtungen durch, zuletzt im Jahr 2017 in Hamburg während des G20-Gipfels.

Quelle:  https://www.grundrechtekomitee.de