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Tierheim Dellbrück informiert: Was tun, wenn ich einen Tiermissbrauch beobachte?

Augen auf bei Tierquälerei.

was tun wenn ich einen tiermissbrauch beobachte tierheim koeln dellbrueckViele Tierfreunde wenden sich an das Tierheim, wenn sie in ihrer Umgebung Tierquälereien beobachten. Oft handelt es sich um die Tierhaltung des Nachbarn, um die Haltungen von Weidetieren oder auch von Tieren in Zirkusbetrieben.
Leider haben Tierschutzorganisationen rechtlich keine Handhabe gegen Missstände vorzugehen. Weder dürfen sie fremde Grundstücke betreten, noch können die Organisationen Auflagen erlassen oder Tiere fortnehmen.

Grundsätzlich zuständig für die Umsetzung des Tierschutzes ist die örtliche Veterinärbehörde. Nur diese darf dem betroffenen Tierhalter Auflagen machen, Tierhaltungsverbote aussprechen oder Tiere beschlagnahmen. In aktuen Fällen ist auch die Polizei berechtigt, einzugreifen und Tiere sicherzustellen.

Veterinäramt der Stadt Köln: 0221/22126211 veterinäramt@stadt-koeln.de

Liebigstraße 120, 50823 Köln

Postfach 10 35 64, 50475 Köln

Voraussetzung für das Handeln der Behörde ist eine genaue Sachverhaltsaufklärung, die Sie mit Ihren detaillierten Beobachtungen unterstützen.

Bitte merken Sie sich deshalb die „6 großen W´s".
1. Wer hat
2. was
3. wann
4. welchem Tier
5. wo
6. womit zugefügt?

Sammeln Sie Beweise, die diese Angaben belegen (schriftliche Zeugenaussagen, Fotos, tierärztliche Bestätigungen etc.). Die gesamten Unterlagen senden Sie bitte an das örtlich zuständige Veterinäramt mit der Bitte um Überprüfung der jeweiligen Tierhaltung. In schwerwiegenden Fällen können Sie sich auch direkt mit Ihrer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft wenden. In akuten Notfällen kann auch die Polizei Ihr Ansprechpartner sein.

Selbstverständlich steht Ihnen das Tierheim auch hilfreich zur Seite, falls Sie mit Ihrem Anliegen kein Gehör finden.

Tierheim Dellbrück: http://www.tierheim-dellbrueck.de/