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Bundesverwaltungsamt vergibt Berechtigungszertifikat für das Produkt „sign-me“

Die Bundesdruckerei erhält von der Vergabestelle im Bundesverwaltungsamt (BVA) das Berechtigungszertifikat für das Produkt „signme“.
Als erstes Trustcenter bietet sie das Nachladen der elektronischen Signatur auf dem Neuen Personalausweis an. Die Applikation bündelt alle für die Online-Unterschrift erforderlichen Schritte
- vom Laden des Zertifikats bis zur Online-Unterschrift.
„Die Bürgerinnen und Bürger haben künftig noch mehr Möglichkeiten den neuen Personalausweis und die damit verbundenen Vorteile zu nutzen“ begrüßt Klaus Wolter, zuständiger Referatsleiter im BVA, die Produkteinführung am 20.11.2012 in der Bundesdruckerei in Berlin. In der Pilotphase ist „sign-me“ in den Online-Shop von Reiner SCT eingebunden. Ab dem 20.11.2012 können interessierte Internetnutzer mithilfe von „sign-me“ (www.sign-me.de) Zertifikate auf den Personalausweis laden und ein Feedback zum Prozess abgeben. Ab Frühjahr 2013 sind alle technischen Vorraussetzungen für die Online-Unterschrift mit „signme“ geschaffen und Behörden sowie Unternehmen können die Applikation
in ihre Internet-Portale integrieren. Auf der CeBIT 2013 wird die Bundesdruckerrei eine erste Anwendung vorstellen.
Die Online-Ausweisfunktion des Neuen Personalausweises gibt dem Bürger und dem Diensteanbieter die Sicherheit, sich auf die Identität ihres Gegenübers verlassen zu können. Die Funktion reicht aus, um z. B. eine Meldebescheinigung bei der Kommune zu beantragen, online einzukaufen oder sich in einen Kundenaccount einzuloggen. Es gibt aber auch Bereiche in der Papierwelt, in denen eine eigenhändige Unterschrift ausdrücklich erforderlich ist. In der digitalen Welt wird dafür die qualifizierte elektronische Signatur verlangt, um rechtsverbindliche Transaktionen abzuschließen.
So verlangen beispielsweise Handy-Provider für den Vertragsabschluss vom Kunden auch weiterhin seine Unterschrift, auf elektronischem Weg kommt der Vertrag also nur mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur zustande.
Der Neue Personalausweis ist technisch vorbereitet, das Zertifikat selbst muss von den Inhabern der Karte auf den Chip nachgeladen werden. Für den Bürger bietet das den Vorteil der Wahlfreiheit, jeder kann selbst entscheiden, ob und wann er diese Möglichkeit nutzen möchte. Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt (BVA) entscheidet in einem Verwaltungsverfahren ob und welche Datenfelder des Personalausweises an den Diensteanbieter übermittelt werden dürfen und überprüft, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Nutzer können nicht nur darauf vertrauen, dass alle Stellen, die Informationen aus dem Personalausweis abfragen, tatsächlich dazu berechtigt sind, sondern erhalten mehr Sicherheit und Transparenz bei der Nutzung ihrer eigenen personenbezogenen Daten. Weitere Informationen zum BVA, dem zentralen Dienstleister der Bundesregierung und dem vielfältigen Aufgabenspektrum finden Sie unter:

www.bva.bund.de

und zum Neuen Personalausweis auf:

www.personalausweisportal.de

weitere Informationen:

www.heise.de

www.wikipedia.de