Aktualisierte Kölner Wohnraumschutzsatzung

stadt Koeln LogoFachausschüsse und Rat der Stadt Köln entscheiden über Vorlage

Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln hat eine neue Wohnraumschutzsatzung entwickelt. Grundlage ist ein Gesetzgebungsverfahren für ein Wohnraumstärkungsgesetz NRW (WohnStG NRW). Das neue Gesetz soll das bisherige Wohnungsaufsichtsgesetz NRW (WAG NRW) ersetzen und erweitern. Planungsgemäß soll es am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Es beinhaltet neben der Ermächtigungsgrundlage für den Erlass kommunaler Satzungen zum Schutz von Wohnraum vor Zweckentfremdung erstmals auch genauere Bestimmungen zu den Voraussetzungen der Zweckentfremdung, die bislang der Regelung in einer kommunalen Satzung vorbehalten waren.

Die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln wurde zuletzt Mitte 2019 in einer aktualisierten Fassung auf der Grundlage der Satzungsermächtigung im WAG NRW durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Auch inhaltlich müssen die aktuell gültigen Bestimmungen der Kölner Wohnraumschutzsatzung 2019 an die gesetzlich vorgeschriebenen Definitionen und Regelungen des WohnStG NRW angepasst werden.

Insgesamt enthält der Gesetzentwurf zum WohnStG NRW neben Regelungen zur Wohnungsaufsicht, die in etwa mit denen des WAG NRW vergleichbar sind, erstmals auch eindeutige Regelungen zu Arbeitnehmerunterkünften (für Köln in der Praxis eher weniger relevant) sowie erstmalig Detailregelungen zur Wohnraumzweckentfremdung.

Für die Kölner Wohnraumschutzsatzung sind hierbei vor allem die nunmehr gesetzlich vorgegebenen Definitionen sowie Ge- und Verbote, Voraussetzungen für mögliche Genehmigungen und Regelungen zur Bereitstellung von Ersatzwohnraum oder Ausgleichszahlungen in Teil 3 (§§ 12 ff.) des WohnStG NRW von Bedeutung. Bislang war die Definition von Begriffen und Tatbeständen den Kommunen überlassen.

Anmelde- und Registrierungspflicht

Für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen sieht das neue Gesetz außerdem als Neuerung die Vergabe von Wohnraum-ID-Nummern im Sinne einer Anmelde- und Registrierungspflicht für Anbieter vor, die auf diesem Markt aktiv sind.

Dieses Geschäft wurde bislang eher anonymisiert auf den einschlägigen Online-Portalen abgewickelt. Außerdem ist es in den vergangenen Jahren in Köln stark expandiert,

sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln. "Die neue Regelung der Anmelde- und Registrierungspflicht macht dieses Marktgeschehen transparenter und nachvollziehbar." Für die praktische Abwicklung der Vergabe dieser ID-Nummern soll durch das Land NRW künftig ein landeseinheitliches Online-Verfahren etabliert werden.

Frühzeitige Neuregelung

Der Gesetzentwurf zum WohnStG NRW befindet sich beim Land NRW in der inhaltlichen Schlussabstimmung. Bezüglich der im Gesetzentwurf aktuell zur Zweckentfremdung von Wohnraum getroffenen Regelungen ist nach Einschätzung der Stadt Köln nicht zu erwarten, dass es hier im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch zu substantiellen Änderungen kommt.

Durch abweichende Regelungen zwischen der Wohnraumschutzsatzung 2019 und dem künftigen WohnStG NRW kann es zu Rechtsunsicherheiten nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes kommen, die das Handeln der Verwaltung zum Schutz von Wohnraum vor Zweckentfremdung einschränken und behindern. Um diese Nachteile für die Kölner Bürger*innen zu vermeiden, hat die Stadt Köln entschieden, eine an die Neuregelungen angepasste Fassung der Kölner Wohnraumschutzsatzung frühzeitig – und vor dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2021 – in die Beratung der Fachausschüsse und des Rates zu geben. Die am 27. Mai 2021 im Ausschuss für Soziales und Senioren beginnende Beratungsfolge ermöglicht es dem Rat, in seiner Sitzung am 24.Juni 2021 über die aktualisierte Fassung der Wohnraumschutzsatzung zu beschließen und damit eine gesetzeskonforme Rechtsgrundlage für den Schutz von Wohnraum vor Zweckentfremdung in Köln bereits zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu schaffen.

Bereits seit 2014 geht die Stadt Köln auf der Grundlage einer kommunalen Wohnraumschutzsatzung verstärkt gegen die zweckfremde Nutzung von Wohnraum vor, um der angespannten Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Dabei wird Wohnraum im Kölner Stadtgebiet insbesondere vor Leerstand oder Umwandlung zur gewerblichen Nutzung geschützt und in den letzten Jahren zunehmend auch vor zweckfremder Nutzung durch Kurzzeitvermietung vor allem zu touristischen Zwecken über einschlägige Internetplattformen bewahrt.

Anpassung der Kölner Wohnraumschutzsatzung an das Wohnraumstärkungsgesetz NRW

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Katja Reuter

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