Corona-Virus: Inzidenzzahl liegt bei 168,1
Aktuell sind 2.156 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert
Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Dienstag, 17. November 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 15.878 (Vortag: 15.722) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 168,1, die Reproduktionszahl bei 1,03.
309 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 111 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurden sechs weitere verstorbene Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gemeldet: eine 86-Jährige, ein 84-Jähriger, ein 68-Jähriger, ein 81-Jähriger, ein 86-Jähriger und ein 59-Jähriger, alle mit Vorerkrankungen. Bislang sind damit 192 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 2.156 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert. (Hinweis: Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürgerinnen und Bürger. Die Zahlen zu den Patienten im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Erkrankte von außerhalb.)
Infektionsfälle in Schulen und Kitas
Aktuell gibt es an 115 Schulen 196 infizierte Schülerinnen und Schüler sowie an 59 Schulen 68 infizierte Mitarbeitende. Des Weiteren gibt es in 24 Kitas 25 infizierte Kinder und 39 infizierte Mitarbeitende in 36 Kitas. In Köln gibt es insgesamt 297 Schulen mit 152.049 Schülerinnen und Schülern, 685 Kitas mit 41.986 Kita-Kindern und 918 Tagespflegepersonen beziehungsweise Großtagespflegestellen, die 3.397 Kinder betreuen.
Infektionsfälle in Heimen
Aktuell gibt es in 62 Einrichtungen 263 positive Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus gibt es 244 infizierte Mitarbeiter.
Kölner Quarantäne-Regelung
Das Gesundheitsamt kann per Einzel- oder Allgemeinverfügung eine Quarantäne anordnen. Daneben gilt: - Symptomatische Personen, die sich auf das Corona-Virus testen lassen, müssen sich in häusliche Quarantäne begeben und dürfen die Wohnung (alternativ das Krankenhaus, eine andere Einrichtung oder sonstige Unterkunft) so lange nicht verlassen und keinen Besuch empfangen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. - Getestete, die – zum Beispiel durch Mitteilung eines Labors oder einer ärztlichen Praxis – Kenntnis davon haben, dass sie positiv getestet wurden, müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Quarantäne begeben.
Quarantänepflicht für Reiserückkehrer
Nach der aktuellen Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen müssen Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de das Gesundheitsamt informieren und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise können sie sich auf Covid-19 testen lassen und die Quarantäne bei negativem Befund frühzeitig beenden:
Der Test ist für Einreisende aus Risikogebieten innerhalb von zehn Tagen nach Einreise noch bis zum 1. Dezember 2020 kostenlos.
Digitale Einreiseanmeldung
NRW DAS LANDESPORTAL: Coronavirus in Nordrhein-Westfalen
Corona-Testzentren
In Köln gibt es ein breites Angebot, sich auf Covid-19 testen zu lassen.
Aktuell geltende Regelungen
Über die Regelungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinaus gilt in Köln: - In sämtlichen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, in der Altstadt, auf den Kölner Ringen, am Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke sowie auf dem Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch ist zwischen 10 und 22 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, des Weiteren ist sie an allen Orten, an denen in ähnlicher Weise mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können, zu tragen. - Schülerinnen und Schüler sowie Lehrinnen und Lehrer müssen im Umkreis ihrer Schule mit einem Radius von 150 Metern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gilt – wie üblich – nicht für Personen, die von der Maskenpflicht ausgenommen sind, etwa aus gesundheitlichen Gründen. - Besucherinnen und Besucher von Personen im Krankenhaus, in Alten- und Seniorenheimen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen, die einer vulnerablen Gruppe angehören, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. - Im gesamten Stadtgebiet gilt ein Alkoholkonsum- und -verkaufsverbot von 22 bis 6 Uhr, an Party-Hotspots gilt das Verkaufsverbot freitags, samstags und sonntags bereits ab 20 Uhr. Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus zwei Hausständen treffen – maximal zehn Personen.
Regelmäßig lüften bei weit geöffnetem Fenster
Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole zu entfernen.
Aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar
Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr. Unter https://www.coronawarn.app/de/ stehen Informationen zur Corona-Warn-App zum Herunterladen bereit.
Corona-Virus
Corona-Warn-App
Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Simone Winkelhog
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