Verleger vor Gericht: Geschäftsführer des Münchner oekom verlags droht Anklage wegen übler Nachrede in Südtirol
München/Bozen, 20.10.2020: Verhandlung gegen Geschäftsführer von größtem deutschen Nachhaltigkeitsverlag am 22.Oktober in Bozen. Vorwurf: Jacob Radloff hat Buch verlegt, das durch Kritik an Pestizideinsatz angeblich dem Ansehen der Südtiroler Landwirtschaft schadet. Strafgerichtsprozess wäre weitere Eskalation im Südtiroler “Pestizidprozess” und schwerer Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Die Angriffe auf die Meinungsfreiheit in Europas größter Apfelanbau-Region Südtirol erreichen die nächste Stufe: Am 22. Oktober wird am Bozner Landesgericht darüber verhandelt, ob auch gegen den Geschäftsführer des Münchner oekom verlag, Jacob Radloff, Anklage erhoben wird. Radloff verlegte im Jahr 2017 Alexander Schiebels Buch „Das Wunder von Mals“, wegen dem Schiebel im Januar 2021 vor Gericht gestellt wird. Der Vorwurf gegen Radloff lautet „Mittäterschaft beim Verbrechen der üblen Nachrede“. Neben Schiebel ist auch Karl Bär, Agrarreferent im Umweltinstitut München, wegen übler Nachrede zum Schaden der Südtiroler Obstwirtschaft angeklagt. Der Prozess gegen Karl Bär begann bereits im September. Schiebel und Bär hatten den hohen Pestizideinsatz in der größten zusammenhängenden Apfelanbau-Region Europas öffentlich kritisiert. Initiator der insgesamt über 1600 Anzeigen ist der Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft, Arnold Schuler.
Jacob Radloff, Geschäftsführer des oekom verlags: „Der oekom verlag publiziert seit mehr als 30 Jahren zu den Themen Ökologie und Nachhaltigkeit. Neben der Vermittlung von relevantem Wissen für eine zukunftsfähige gesellschaftliche Entwicklung sehe ich es als unsere Aufgabe an, auch auf ökologische Missstände hinzuweisen. „Das Wunder von Mals“ von Alexander Schiebel erfüllt diese Aufgabe auf ganzer Linie. Dass ich mich als Verleger des Buches nun in Bozen wegen haltloser Vorwürfe als Verbrecher vor Gericht verantworten soll, ist für mich absolut unverständlich. Berechtigte Kritik, Meinung und offene Diskussion muss erlaubt sein und bleiben, und ich baue auf die italienische Justiz, dass sie das genauso sieht.”
Die Staatsanwaltschaft Bozen hatte zunächst nach zwei Jahren Ermittlungen gegen Jacob Radloff die Einstellung der Anzeige beantragt. Landesrat Schuler legte jedoch Widerspruch ein, weshalb nun am 22. Oktober im Gericht in Bozen darüber verhandelt wird, ob Anklage erhoben wird oder nicht und ob ggf. weitere Ermittlungen gegen Radloff stattfinden.
Radloff: „Es darf nicht sein, dass sich haltlose Klagen gegen Publizist*innen als Mittel etablieren, um unliebsame Kritik zum Schweigen zu bringen. Weder Autor*innen noch unabhängige Verlage wie wir haben die finanziellen Ressourcen für Anwalts- und Prozesskosten, um sich in aufwändigen Verfahren gegen derartige Anschuldigungen zu wehren. Natürlich besteht die Gefahr, dass – allein aus dem ökonomischen Zwang heraus – schon vorher die Schere im Kopf ansetzt und unbequeme Aussagen vermieden werden. Das hätte einen massiven Einschnitt für freiheitliche Demokratien zur Folge“. Für die Beklagten und ihren vertretenden Rechtsanwalt Nicola Canestrini handelt es sich bei den Klagen und Strafanzeigen um einen klaren Angriff auf die Meinungsfreiheit. Nicola Canestrini: “Die Meinungsfreiheit ist ein fundamentaler Bestandteil der Demokratie und eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Tyrannei und Machtmissbrauch. Es ist bedauerlich für die Rechtsstaatlichkeit, dass hier jemand angeklagt wird, weil er von diesem Recht Gebrauch macht.”
Neben der Frage, ob Jacob Radloff angeklagt wird, steht am Donnerstag auch zur Verhandlung, ob gegen weitere Mitglieder des Umweltinstituts in München Anklage erhoben wird. Der Verein führte in 2017 eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zum Pestizideinsatz in Südtirol, die Anzeigen gegen Agrarreferenten Karl Bär und aktive wie ehemalige Vorstandsmitglieder zur Folge hatten. Auch hier wird über einen Archivierungsantrag aus Mangel an Beweisen entschieden. Den Betroffenen der „Pestizidprozesse“ in Bozen drohen bei einer Niederlage nicht nur eine Haft- und Geldstrafe, sondern auch mögliche Schadensersatzforderungen von der Landesregierung und den Nebenklägern in Millionenhöhe und damit der finanzielle Ruin.
Quelle: Umweltinstitut München | oekom verlag
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