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Britische Staatsangehörige in Köln

bilder europa und internationales brexit eu flagge und union jack panthermedia b113759926 800x534 320Die Stadtverwaltung Köln informiert ab 1. März 2019 mit ihrer Internetseite, Informationen für britische Staatsangehörige zum Brexit, die geplanten Aufenthalts- und Einbürgerungsverfahren im Falle eines geregelten beziehungsweise ungeregelten Brexit. Die Internetseite wird entsprechend der politischen Entwicklungen laufend aktualisiert.

Im Falle eines "ungeregelten Austritts" sind britische Staatsangehörige in einer Übergangsphase bis zum 30. Juni 2019 weiterhin davon befreit, einen Aufenthaltstitel zu besitzen. Bis zum 30. Juni 2019 sollen britische Staatsangehörige bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Bis zur Entscheidung über den Antrag bleibt der Aufenthalt in Deutschland sowie die Ausübung jeder Erwerbstätigkeit erlaubt. Im Falle eines "geregelten Austritts" des vereinigten Königreiches aus der EU tritt ein Austrittsabkommen in Kraft. Dieses sieht vor, dass während eines Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2020 für britische Staatsangehörige in Deutschland weiterhin das Unionsrecht und damit die Freizügigkeitsrechte gelten sollen.

Auch für das Einbürgerungsverfahren von britischen Staatsangehörigen ist es entscheidend, ob es zu einem geregelten oder ungeregelten Brexit kommen wird. Im Falle eines geregelten Brexit verlängert sich die Möglichkeit zur Einbürgerung unter Beibehaltung auch der britischen Staatsangehörigkeit bis zum 31. Dezember 2020, im Falle eines ungeregelten Brexit endet dieses Antragsrecht auf zwei Staatsangehörigkeiten mit dem Austritt, somit am 30. März 2019. In Köln leben derzeit rund 2200 britische Staatsangehörige.

Informationen für britische Staatsangehörige zum Brexit
Informationen unter www.stadt-koeln.de

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / https://www.stadt-koeln.de
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