Stadt bietet Notbetreuung nur für Kinder "unentbehrlicher Schlüsselpersonen" an

stadt Koeln LogoDer Krisenstab der Stadt Köln hat am Samstag, 14. März 2020, die Regelungen für die Umsetzung der verschiedenen Landeserlasse beschlossen, wonach ab Montag, 16. März 2020, sowohl alle Kölner Schulen als auch alle Kindertagesstätten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zunächst bis zum 19. April 2020 geschlossen sind. Ausschließlich für Kinder (im Kita-Alter sowie der Klassen 1 bis 6) von Eltern, die "unentbehrliche Schlüsselpersonen" sind und während des gesamten Zeitraums kein anderweitiges Betreuungsangebot organisieren können, bietet die Stadt Köln eine Notbetreuung an. Es wird sichergestellt, dass die Betreuung in der Schule zu den üblichen Unterrichtszeiten und den Zeiten der OGS Betreuung erfolgt.

Für den kommenden Montag und Dienstag, 16. und 17. März 2020, hat das Land eine Übergangszeit für die Eltern eingerichtet, die keine Möglichkeit haben, ihre Kinder zu betreuen. Die Schulen werden an diesen beiden Tagen keinen Unterricht anbieten, stellen aber Betreuungspersonen bereit. Diese Übergangsregelung gilt auch für die Kindertageseinrichtungen. An den beiden Tagen werden die Ausnahmeanträge entgegengenommen, die der vom Land definierte Personenkreis der "unentbehrlichen Schlüsselpersonen" einreichen kann.

"Unentbehrliche Schlüsselpersonen" sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern "unentbehrlicher Schlüsselpersonen" ist durch eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten nachzuweisen. Die Stadt Köln stellt das Formular für die Arbeitgeberbescheinigung im Laufe des heutigen Samstag, 14. März 2020, unter zum Herunterladen bereit. Die Bescheinigung ist bis spätestens Dienstag, 17. März, in der Schule beziehungsweise Kita abzugeben. Die Eltern werden dann informiert, ob für ihr Kind das Angebot der Notbetreuung gilt.

Das Gesundheitsamt appelliert an alle Eltern, ihre Kinder nicht durch die Großeltern betreuen zu lassen, da ältere Menschen ebenso wie Menschen mit einer Vorerkrankung zu der Zielgruppe gehören, die ganz besonders vor einer Infektion mit dem Corona-Virus geschützt werden muss.

Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege-Einrichtungen
Arbeitgeberbescheinigung zur Betreuung von Kindern "unentbehrlicher Schlüsselpersonen" PDF, 334 kb

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann/Simone Winkelhog

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