Raubkunst: Rückgabe eines Spitzweg-Gemäldes abgeschlossen

spitzwegDas Gemälde von Carl Spitzweg mit dem Titel „Fiat Justitia“ oder „Das Auge des Gesetzes“ konnte nach langer Erbensuche an die legitimierten Erben zurückgegeben werden. Das Gemälde befand sich seit 1938 in Reichsbesitz.

Recherchen zur Provenienz des Spitzweg-Gemäldes ergaben bereits 2006, dass der frühere Eigentümer, der Kaufmann Leo Brendel, als Jude vom NS-Regime verfolgt wurde, er das Gemälde im Juni 1937 an die Kunsthandlung Heinemann in München verkauft hatte und noch im gleichen Jahr mit seiner Ehefrau von Berlin nach Wien verzogen war. Nach dem Anschluss Österreichs wurde Leo Brendel im September 1939 in Wien verhaftet und in das KZ Buchenwald verschleppt, wo er wenig später starb. Das Gemälde war über die Kunsthändlerin Almas-Dietrich in die Sammlung des so genannten Sonderauftrags Linz gelangt.

Die rechtliche Vermutung eines NS-verfolgungsbedingten Vermögensverlustes an dem Gemälde kann nach dem geschilderten Sachverhalt nicht widerlegt werden, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Rechtsgeschäft ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus und die dadurch verursachte Emigration des Verkäufers nicht abgeschlossen worden wäre. Der Tatbestand einer ungerechtfertigten Entziehung im Sinne des Rückerstattungsrechts ist damit nachgewiesen. Nach Abschluss einer Vereinbarung über die Rückgabe des Kunstwerkes wurde das Gemälde von der Kunstverwaltung des Bundes in Berlin an die Vertreter der Rechtsnachfolger des früheren Eigentümers übergeben.

Die Bundesrepublik Deutschland stellt sich der besonderen Verantwortung für die Rückgabe von Kulturgütern, die den Verfolgten des Nazi-Regimes entzogen worden sind, indem sie sich der Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 durch eine „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 14. Dezember 1999 angeschlossen hat. Aus dieser Verantwortung heraus prüft die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverwaltungsamt, die Provenienz aller in ihrem Eigentum befindlichen Kunstwerke aus früherem Reichsbesitz und restituiert Kulturgüter, die NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden und bestimmten Geschädigten zugeordnet werden können, an die früheren Eigentümer bzw. deren legitimierte Erben.

Quelle: www.bundesverwaltungsamt.de

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