Gutachten zeigt: Betrieb des Garchinger Forschungsreaktors FRM II ist seit 8 Jahren illegal

umweltDer Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München wird seit dem 1. Januar 2011 unrechtmäßig betrieben. Das bayerische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde hätte den Betrieb schon vor Jahren untersagen müssen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, das von einem Konsortium aus BUND Naturschutz in Bayern e.V., Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Umweltinstitut München e.V. und den Bürgern gegen den Atomreaktor Garching e.V. in Auftrag gegeben wurde.

Der Garchinger Forschungsreaktor FRM II wird seit 2004 mit hoch angereichertem Uran betrieben. Der Brennstoff mit einer Anreicherung von bis zu 93 Prozent Uran 235 ist atomwaffenfähig und stellt ein erhebliches Proliferationsrisiko dar. Schon bei der Planung und Inbetriebnahme gab es erhebliche internationale und nationale Proteste gegen diesen Brennstoff, weil er internationale Bemühungen zur Abrüstung und zur Nichtverbreitung von Atomwaffenmaterial untergräbt. Darum wurde in der Betriebsgenehmigung des FRM II eine Umrüstung auf einen Brennstoff mit einer geringeren Anreicherung (unter 50 Prozent) bis Ende 2010 festgelegt. Diese Frist wurde vom Betreiber nicht eingehalten. Ein späteres Versprechen, die Umrüstung wenigstens bis 2018 durchzuführen, wurde ebenfalls nicht gehalten. Weder der Betreiber noch die Aufsichtsbehörden zogen daraus Konsequenzen. Um endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, beauftragten die Organisationen BUND Naturschutz in Bayern, Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Umweltinstitut München und Bürger gegen Atomreaktor Garching die Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm. Ihr Gutachten kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen:

• Die Maßgabe zur Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran ist eine wesentliche Inhaltsbestimmung, nicht etwa eine bloße „Nebenbestimmung“, da ohne diese die Genehmigung überhaupt nicht erteilt, sondern versagt worden wäre.

• Da die Umrüstung nicht erfolgt ist und damit die Inhaltsbestimmung nicht eingehalten wurde und wird, ist der Betrieb des FRM II formell illegal und muss daher von der Aufsichtsbehörde untersagt werden.

• Eine Vereinbarung aus dem Jahr 2010 zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland entfaltet keine genehmigungsrechtliche Wirkung und ist daher für die rechtliche Betrachtung nicht relevant.

• Der Betrieb des FRM II ist somit bereits seit dem 1. Januar 2011 illegal.„Die Münchner Bürgerinnen und Bürger haben die Stadt bereits vor zwei Jahren demokratisch dazu verpflichtet, den Kohleausstieg zu

Sowohl die Staatsregierung als auch die TU München argumentierten jahrelang in der Öffentlichkeit damit, dass die Umrüstungsauflage nur eine Nebenbestimmung sei, die eben nicht so schnell erfüllt werden könne. Diese Argumentation findet in dem Genehmigungsbescheid aus 2003 keine Grundlage. Die vertiefte juristische Prüfung durch Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm ergab eindeutig, dass die Maßgabe zur Umrüstung eine wesentliche Inhaltsbestimmung ist. In der Begründung der Genehmigung wird mehrfach und explizit deutlich gemacht, dass die Genehmigung ohne diese Maßgabe überhauptnicht erteilt worden wäre. Ein Betrieb unter Verstoß gegen eine Inhaltsbestimmung einer Genehmigung stellt einen ungenehmigten Betrieb dar. Sollte die Umrüstung, wie die Bayerische Staatsregierung meint, tatsächlich objektiv unmöglich sein, wäre die Genehmigung aus 2003 zudem nichtig. Die zweite Vereinbarung zur Umrüstung, die 2010 geschlossen wurde und die Umrüstung auf Ende 2018 verschob, hat laut dem Gutachten ebenfalls keine rechtliche Wirkung. Diese Vereinbarung zwischen zwei Ministerien in Berlin und München hat keine Auswirkung auf die Genehmigungssituation beim Garchinger Atomreaktor. Der Garchinger Forschungsreaktor wird aus diesem Grund bereits seit Anfang 2011 widerrechtlich betrieben.

Details der juristischen Begutachtung finden Sie in der von uns erstellten Zusammenfassung bzw. im gesamten Gutachten von Frau Dr. Cornelia Ziehm.

Für den BUND Naturschutz in Bayern e.V. erklärte der Landesvorsitzende Richard Mergner: „Wir fordern die Staatsregierung auf, den Garchinger Atomreaktor umgehend stillzulegen, bis die von der Genehmigung geforderte Umrüstung erfolgt ist. Der Ball liegt eindeutig beim Umweltministerium, das dafür zu sorgen hat, dass hier ein rechtmäßiger Zustand wiederhergestellt wird. Wir appellieren an das Umweltministerium, dies rasch umzusetzen und uns nicht auf den Weg der Verbandsklage zu zwingen, um hier wieder Recht und Ordnung herzustellen.“

Auch die Grüne Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag, Rosi Steinberger, kündigte an, dass die Grüne Fraktion den illegalen Betrieb des FRM II im Landtag zur Sprache zu bringen wird. „Wir fordern eine rasche Aufklärung, wie es zu diesem unrechtmäßigen Zustand kommen konnte und ich erwarte eine klare und eindeutige Haltung von Umweltminister Glauber und die schnellstmögliche Umsetzung der Umrüstungsbestimmungen aus der Genehmigung.“

Nach Ansicht von Dr. Hauke Doerk vom Umweltinstitut München bestätigt das Gutachten die Position der Umweltverbände und der Friedensbewegung: „Jetzt haben wir Schwarz auf Weiß, dass der Betrieb des FRM II mit waffenfähigem Brennstoff tatsächlich illegal ist. Die Umrüstung ist ein wichtiger Schritt, um den Markt für atomwaffenfähiges Material auszutrocknen.“

Für Karin Wurzbacher, die in Vertretung der Bürgerinitiative Bürger gegen Atomreaktor Garching e.V. spricht, sind diese Vorgänge ein weiterer Beleg für die Politik der Reaktorbetreiber, die seit Jahrzehnten nach dem Prinzip „Tricksen und Täuschen“ funktioniert. „In der langen Reihe von undichten Abwasserkanälen, angeblich massenhaften Krebstherapien, Korrosionsproblemen in der Anlage, verschwiegenen Transportproblemen, u.v.a.m. passt es in das Bild, dass man die Bürgerinnen und Bürger nun auch noch mit einer falschen rechtlichen Darstellung an der Nase herumgeführt hat.“

Alle vier Organisationen bekräftigten die Forderung, dass das Bayerische Umweltministerium umgehend handeln müsse, und je nach rechtlicher Beurteilung,
a) wenn die geforderte Umrüstung objektiv nicht möglich wäre, die Genehmigung für nichtig
erklären müsse oder
b) wenn die geforderte Umrüstung zwar möglich wäre aber nicht umgesetzt wurde, den weiteren
Betrieb zu untersagen.

Diese Forderungen richten sich ebenso an die Bundesaufsicht des Bundesumweltministeriums (BMU), da diese über den Vollzug des Atomrechts in den Ländern wacht. Das Bündnis erwartet eine schnelle Reaktion der Aufsichtsbehörden, damit nicht erst der Rechtsweg beschritten werden muss, um die Umrüstung mit neun Jahren Verspätung endlich durchzusetzen.

Quelle: www.umweltinstitut.org

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