Ordnungsdienst kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht

stadt Koeln Logo44 Verstöße festgestellt in Bussen, Bahnen und U-Bahn-Haltestellen der KVB

Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat am Mittwoch, 12. August 2020, tagsüber die Einhaltung der Maskenpflicht in den Einrichtungen und Fahrzeugen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) kontrolliert. 14 Mitarbeitende des Außendienstes waren am Vormittag und frühen Nachmittag im Links- und Rechtsrheinischen unterwegs. Dabei stellten sie 44 Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Fahrgästen fest. Gegen die betroffenen Personen werden Bußgeldverfahren eingeleitet, ihnen droht ein Bußgeld von 150 Euro. Im Rahmen der erfolgten Kontrollen erstatteten die Einsatzkräfte des Ordnungsdienstes in zwei Fällen Strafanzeigen wegen Beleidigung.

Bislang wurden Fahrgäste angesprochen und aufgefordert, eine Maske anzulegen – wenn dies erfolgte, wurde kein Verstoß festgestellt.

Mit der seit dem heutigen Mittwoch, 12. August 2020, geltenden Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und des dazugehörigen Bußgeldkatalogs ist eine Änderung eingetreten: Wer in den Fahrzeugen und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wird, dem droht bei Feststellung durch Ordnungsdienst oder Polizei sofort ein Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße von 150 Euro.

Wichtig: Tragen Sie bitte nicht nur in den Fahrzeugen ihre Mund-Nasen-Bedeckung, auch in den Einrichtungen (unter anderem auch an Haltestellen) gilt die Tragepflicht. Sie dient nicht nur dem Schutz anderer, sondern auch Ihrem eigenen.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Robert Baumanns

 

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