Eidesstattliche Versicherung auch ohne Ortsangabe gültig - Briefwahlunterlagen können ohne Bedenken genutzt werden
Nachdem auch die Bezirksregierung Köln die "Versicherung an Eides statt" bei den Briefwahlunterlagen zur Wahl des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin bei Fehlen der Ortsangabe bei der Unterschrift als gültig eingestuft hat, können diese Unterlagen ohne Bedenken genutzt werden. Darauf hat jetzt noch einmal die städtische Wahlorganisation hingewiesen. Die Stadt Köln versichert, dass die Stimmen der Briefwähler in jedem Fall gezählt werden, auch wenn sie auf der "Versicherung an Eides