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Eidesstattliche Versicherung auch ohne Ortsangabe gültig - Briefwahlunterlagen können ohne Bedenken genutzt werden

stadt Koeln LogoNachdem auch die Bezirksregierung Köln die "Versicherung an Eides statt" bei den Briefwahlunterlagen zur Wahl des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin bei Fehlen der Ortsangabe bei der Unterschrift als gültig eingestuft hat, können diese Unterlagen ohne Bedenken genutzt werden. Darauf hat jetzt noch einmal die städtische Wahlorganisation hingewiesen. Die Stadt Köln versichert, dass die Stimmen der Briefwähler in jedem Fall gezählt werden, auch wenn sie auf der "Versicherung an Eides statt" zur Briefwahl ohne Ortsangabe unterschrieben wurden. Entscheidend für die gültige Stimmabgabe bei der Briefwahl ist, dass der Stimmzettel ordnungsgemäß gekennzeichnet ist und die "Versicherung an Eides statt" unterschrieben wurde.

Für weitere Fragen steht die Wahlorganisation montags bis freitags in der der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0221 / 221 21212 zur Verfügung.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de