Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Neustadt Süd-West
Verwaltung startet die Haushaltsbefragung in den Wohnvierteln
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik startet in dieser Woche in dem Gebiet, für das die "Soziale Erhaltungssatzung Neustadt Süd-West" vorgesehen ist, mit der Haushaltsbefragung. Alle rund 9.300 Haushalte im Gebiet erhalten ein persönliches Anschreiben. Die Befragung ist Teil der „vertieften sozialräumlichen Untersuchung“, mit der geklärt werden soll, ob die Anwendungsvoraussetzungen für eine solche Erhaltungssatzung gegeben sind.
Die vorgesehenen Wohnviertel für die Erhaltungssatzung im Gebiet Neustadt Süd-West liegen im Wesentlichen in dem Bereich zwischen Barbarossaplatz/Luxemburger Straße und Rudolfplatz/Aachener Straße sowie östlich vom Hohenstaufenring und westlich von der DB-Bahntrasse.
Die Befragung und die Auswertung der Daten übernimmt das unabhängige "ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH" aus Hamburg im Auftrag der Stadt Köln. Die Angeschriebenen haben die Möglichkeit, postalisch oder über das Internet an der Befragung teilzunehmen. Es ist wichtig, dass sich möglichst viele dort Wohnende an der Befragung beteiligen, denn nur so ergibt sich ein möglichst umfassendes Bild über die aktuelle Wohnsituation und die Struktur der Haushalte in dem Gebiet. Die Ergebnisse der gesamten Untersuchung werden der Politik als Entscheidungsgrundlage über einen möglichen Satzungsbeschluss vorgelegt. Im Dezember 2021 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss für die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet gefasst.
Eine Soziale Erhaltungssatzung gibt der Stadt die Möglichkeit, Aufwertungsprozesse in Wohnquartieren sozial verträglicher und behutsamer steuern zu können. Die Wohnbevölkerung soll vor Verdrängungsprozessen geschützt werden, die durch bestimmte bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Mit diesem städtebaulichen Instrument ist es unter anderem möglich, Einfluss auf die grundsätzliche Erhaltung des Wohnungsbestandes als wesentliche städtebauliche Voraussetzungen für die Erhaltung der im Gebiet vorhandenen Haushalts- und Bewohnerstruktur zu nehmen. Bereits mit dem Beschluss über die Aufstellung der Sozialen Erhaltungssatzung können Vorhaben wie Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zurückgestellt beziehungsweise vorläufig untersagt werden. Damit ist der Aufstellungsbeschluss bereits im Vorgriff auf eine mögliche Satzung ein wirksames Sicherungsinstrument.
Fragen zur Untersuchung und allgemeine Informationen zum städtebaulichen Instrument "Soziale Erhaltungssatzung" können per E-Mail an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik gerichtet werden.
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw
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