Hohes Schutzniveau für die Karnevalstage

stadt Koeln LogoIn den Kneipen dürfen nur Geboosterte mit aktuellem Test feiern

In der Kölner "Brauchtumszone", die vom 24. Februar, 0 Uhr, bis einschließlich 1. März 2022 das gesamte Stadtgebiet umfasst, gelten hohe Schutzregeln für alle, die Karneval feiern.  

Im öffentlichen Raum ist das Verweilen "zum Zwecke des geselligen Zusammenseins" nur unter 2G-plus-Voraussetzungen zulässig. Das heißt, man muss vollständig geimpft und getestet sein. Durch den Nachweis einer Booster-Impfung kann ein tagesaktueller Test ersetzt werden.  

In der Gastronomie darf nur feiern, wer geboostert – oder den Geboosterten rechtlich gleichgestellt – und zusätzlich tagesaktuell getestet ist.  

Noch vor Karneval boostern lassen
Als geboostert gilt man unmittelbar nach der Auffrischungsimpfung. Wann und wo die Stadt Köln Impfungen – mit und ohne Termin – anbietet, ist unter nachfolgendem Link abrufbar.

Corona-Virus - Impfungen

Maskenpflicht auf Einkaufsstraßen wird über Karneval ausgesetzt
Die derzeit noch auf Einkaufsstraßen geltende Maskenpflicht wird über Karneval ausgesetzt, da das Schutzniveau durch die Regelungen zur Brauchtumszone deutlich erhöht wird.
In Gaststätten gelten unterschiedliche Regelungen: Wird eine Gaststätte an den Karnevalstagen ausschließlich als Schankwirtschaft und Speisewirtschaft geführt (also Normalbetrieb, keine Karnevalsfeier), besteht an festen Plätzen keine Maskenpflicht. Beim Gang zur Toilette etc. muss eine Maske getragen werden. Wird in einer Gaststätte Karneval gefeiert, gelten verschärfte Zugangsbeschränkungen, wodurch innerhalb der Gaststätte ein erhöhtes Maß an Freiheit möglich wird: In Gaststätten mit Karnevalsfeierlichkeiten bis zu 100 Personen muss niemand eine Maske tragen. Feiern mehr als 100 Personen, ist die Umsetzung eines Hygienekonzeptes (ausreichendes Lüften, Händedesinfektionsmöglichkeiten etc.) erforderlich. Durch die Umsetzung der Hygieneregelungen entfällt die Maskenpflicht ebenfalls.

Tanzveranstaltungen sind nach der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht erlaubt. Das Feiern in Kneipen – singen und schunkeln inklusive – fällt nicht unter diese Regelung.  

Glasverbot und Zugangskontrollen
Wie bereits in den Vorjahren gilt in der Altstadt an Weiberfastnacht und am Karnevalssamstag ein Glasverbot, im Zülpicher Viertel an Weiberfastnacht, am Karnevalssamstag und am Rosenmontag. Das Zülpicher Viertel ist abgesperrt. Der Zugang wird von Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes der Stadt Köln und einer beauftragten Sicherheitsfirma kontrolliert. Überprüft werden wie bereits am 11.11.2021 der Impfstatus und Teststatus, die Übereinstimmung der Nachweise mit den Personalien, das Glasverbot sowie die Personenanzahl und Personendichte im Viertel. Überprüfte Personen erhalten auf Wunsch einen Stempel. Falls sie vorübergehend das Gelände verlassen möchten, müssen sie anschließend nicht erneut auf ihren Status geprüft werden.  

Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung der Regeln
Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes der Stadt Köln werden die Einhaltung der Regeln kontrollieren – schwerpunktmäßig in der Innenstadt und stichprobenartig im gesamten Stadtgebiet. Je nach Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 250 und 5000 Euro.  

Die Kontrolle der Zugangsbeschränkungen zu Gaststätten ist Aufgabe der Gastronom*innen. Ob diese dieser Kontrollpflicht nachkommen, wird vom Ordnungsdienst kontrolliert.  

Wie viele Personen in einer Gaststätte feiern dürfen, wird von den baulichen Gegebenheiten, der Konzession und den brandschutzrechtlichen Vorschriften unabhängig von den Pandemieregelungen begrenzt. Darüber hinaus enthält die Allgemeinverfügung der Stadt Köln keine Personenbegrenzung. Wird in der Gaststätte – auch während der Karnevalstage – eine Veranstaltung (beispielsweise ein Konzert) durchgeführt, gilt unabhängig von weitergehenden baurechtlichen Beschränkungen eine Obergrenze von 750 Personen. Oberhalb von 250 Personen darf dabei die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen..  

Kein Bühnenprogramm und keine Umzüge
Ein von der Stadt Köln organisiertes Bühnenprogramm gibt es in diesem Jahr nicht. Veranstaltungen ohne Zugangsbeschränkungen – und damit auch Karnevalsumzüge – sind im gesamten Stadtgebiet aufgrund der Coronaschutzverordnung untersagt. Eine Ausnahme stellt der Rosenmontagszug dar, der im RheinEnergieStadion und damit auf Privatgelände stattfindet. Dabei handelt es sich um eine nach der Coronaschutzverordnung zulässige Veranstaltung mit Zugangsbeschränkungen. Zuschauen kann nur, wer im Vorfeld eine Karte erworben hat.   Dennoch sind die Persiflagewagen für alle Karnevalist*innen zu sehen. Sie werden nach dem Zug für 24 Stunden im Stadtgebiet aufgestellt – auf dem Chlodwigplatz und Severinskirchplatz, am Waidmarkt, auf der Schildergasse, auf dem Neumarkt und Rudolfplatz, am Hohenzollernring, vor der Oper, an der Gürzenichstraße, auf dem Heumarkt, am Appellhofplatz und am Dom.  

Stadt appelliert an die Eigenverantwortung
Stadtdirektorin Andrea Blome weist darauf hin, dass die Stadt Köln mit der Brauchtumszone keine Partyzone geschaffen hat.

Mein ausdrücklicher Appell richtet sich an die Eigenverantwortung aller Menschen, die in Köln Karneval feiern möchten. Jeder soll und muss für sich und sein persönliches soziales Umfeld überprüfen, ob er den Kontakt mit Menschengruppen verantworten kann. Ich habe vollstes Verständnis für diejenigen, die für sich die Entscheidung getroffen haben, diese Session noch einmal auszusetzen. Für die Feiernden haben wir in der Stadt das höchstmögliche Schutzniveau geschaffen: Wer im öffentlichen Raum feiern will, muss doppelt geimpft oder genesen sein und einen aktuellen Corona-Test nachweisen, in den Kneipen dürfen nur Geboosterte mit aktuellem Test Karneval feiern. Durch diese hohen Hürden vor der Kneipentür ist dann drinnen ein erhöhtes Maß an Freiheit, darunter ein Verzicht auf die Maske, möglich.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Simone Winkelhog

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