Ab Montag, den 28. Februar, wird in Köln auch Novavax verimpft

stadt Koeln LogoTermine für Kölner*innen ab sofort über Portal buchbar

Neben den bereits bekannten mRNA- und Vektor-Impfstoffen wird ab Montag, den 28. Februar 2022, bei den städtischen Impfangeboten auch ein sogenannter Proteinimpfstoff von Novavax zur Verfügung stehen.

Voraussetzung für eine Novavax-Impfung in Köln ist, dass man in Köln wohnt oder arbeitet.

Mit Blick auf die anstehende einrichtungsbezogene Impfpflicht hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW die priorisierte Vergabe des Impfstoffs Novavax beschlossen: Es wurde ein Impfstoffkontingent für Personen aus den Gesundheitsberufen sowie weiterer Berufsgruppen bestimmt, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach Paragraph 20a Infektionsschutzgesetz fallen. Die Berechtigung für diesen Personenkreis müssen Impfwillige über eine Arbeitgeberbescheinigung nachgewiesen.

Der Vordruck ist hier abrufbar. Diese Bescheinigung ist vom Arbeitgeber auszufüllen und zum Impftermin mitzubringen. Sie wird vor der Impfung kontrolliert.

Weitere Impfdosen sind für Personen bestimmt, bei denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen Vektor- und mRNA-Impfstoffe vorliegt. Diese Unverträglichkeit muss mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden, das zum Impftermin mitzubringen ist. Ein gewisser Anteil des Impfkontingentes steht auch anderen Impfwilligen zur Verfügung.

Zunächst wird Novavax aufgrund der begrenzten Menge ausschließlich im Rahmen kommunaler Impfangebote verimpft, das heißt in Köln im Gesundheitsamt und in der Impfstelle an der Lanxess Arena. Die Impfung ist nur mit Termin möglich, um einen möglichen Andrang zu Beginn der Impfungen zu steuern. Termine können ab sofort über unser Buchungssystem gebucht werden. Wenn man einer priorisierten Gruppe angehört, ist das bereits bei der Buchung anzugeben.

Novavax ist für Erwachsene ab 18 Jahren zugelassen und steht aktuell ausschließlich für ungeimpfte Personen, also für Erst‑ und Zweitimpfungen, zur Verfügung. Eine Kombination mit anderen Impfstoffen ist derzeit nicht möglich. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich.

Die Anwendung des Impfstoffs von Novavax während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Eine Impfung kann jedoch nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz der zu impfenden Person erwogen werden, wenn bei einer Schwangeren oder Stillenden eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation für mRNA-Impfstoffe besteht.

Arbeitgeberbescheinigung über die ImpfverpflichtungBuchungssystem für Impftermine

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Simone Winkelhog/Nicole Trum

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