Bebauung des Deutz-Areals in Köln-Mülheim

stadt Koeln LogoOffenlage des Bebauungsplan-Entwurfes ab 22. Februar 2024

Der Bebauungsplan-Entwurf für das Deutz-Areal ist vom 22. Februar bis 4. April 2024 öffentlich einsehbar. Er nimmt die Ergebnisse aus dem Werkstattverfahren auf und konkretisiert sie. Mit dem Entwurf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten Quartiers mit Wohnnutzung in nennenswertem Maß (gefördert und freifinanziert), Gewerbe, Büros, Einzelhandel, Schulen und Kindergärten sowie für einen öffentlichen Grünzug geschaffen werden. Mehrere für die Identität des Mülheimer Südens bedeutende und unter Denkmalschutz stehende Industriehallen sollen zudem mit neuen Nutzungen langfristig erhalten werden. Ergänzend sollen neue Wege- und Straßenverbindungen und vier Platzflächen die weitläufigen Flächen untergliedern, mit den angrenzenden Quartieren vernetzen und Räume für Begegnungen schaffen.  

Das Plangebiet ist Teil des im Rahmen des Werkstattverfahrens "Mülheimer Süden inklusive Hafen" entwickelten städtebaulichen Planungskonzepts, das eine nutzungsstrukturelle, städtebauliche und freiraumplanerische Perspektive für die größte innerstädtische Konversionsfläche Kölns aufzeigt. Im Plangebiet werden rund 2.500 Wohneinheiten entstehen. Hiervon werden 30 Prozent – etwa 750 Wohneinheiten – als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet. Zudem sind Büro- und Gewerbeflächen in einer Größenordnung von etwa 77.400 Quadratmeter vorgesehen. Außerdem werden 17 Kita-Gruppen an drei Standorten und zwei Großtagespflegen, eine fünfzügige Grundschule und eine vierzügige Gesamtschule entstehen. Die künftigen Bewohner*innen werden ihren täglichen Bedarf durch das Einzelhandelsangebot rund um den zentralen Platz decken können. Flankierend sind gastronomische Angebote sowie Dienstleistungen vorgesehen.  

Durch umfangreiche Begrünungsmaßnahmen und die Anpflanzung von insgesamt 251 Bäumen – davon allein 210 im öffentlichen Raum – werden positive klimatische Effekte und eine ansprechende Gestaltung der öffentlichen Räume mitsamt allen positiven Nebeneffekten, wie die Verschattung durch ein Laubdach, erzielt. Die Begrünungen der Dächer und der Tiefgaragen und die Pflicht zur Versickerung – auch im Straßenraum – berücksichtigen die wachsenden Anforderungen der Überflutungsvorsorge und leisten ebenfalls einen Beitrag zur Verbesserung des Klimas. Umfangreiche Maßnahmen zu alternativen Mobilitätsangeboten tragen zudem maßgeblich dazu bei, ein lebenswertes und immissionsarmes Stadtquartier, mit möglichst geringer Pkw-Nutzung sicherstellen.   Die innere Erschließung des Plangebiets ist überwiegend als verkehrsberuhigte Zone konzipiert. Hier sind alle Verkehrsteilnehmer*innen im Straßenraum gleichberechtigt. Neben der Haupterschließung werden lediglich die für den Anlieferverkehr des Einzelhandels wichtigen Planstraßen als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine klassische Aufteilung des Straßenraumes mit separaten Bürgersteigen. Die Erschließung des Wohngebiets nördlich des Grünzugs erfolgt über eine Nebenstraße mit Einrichtungsverkehr als Abzweigung von der Danzierstraße nördlich des Grünzugs sowie über die Fortführung der Laufenbergstraße und der Grünstraße.  

Zur Versorgung des Plangebiets mit einem die Stadtbahnlinie auf dem Bergischen Ring ergänzenden ÖPNV-Angebot, ist zukünftig ein Linienbusverkehr auf der Haupterschließung vorgesehen. Um die Anbindung des Linienbusverkehrs an das Planungsgebiet sicherzustellen, können zwei Bushaltestellen – eine nahe des vorgesehenen Schulstandorts und eine in der Nähe des nördlich gelegenen Knotenpunkts Bergischer Ring – vorgesehen werden. Für die Erschließung des gesamten Mülheimer Südens hat der Rat die Verwaltung 2021 (Vorlage 1218/2021) mit der Planung einer Stadtbahnanbindung beauftragt.  

Zwischen der Stadt Köln und den Planbegünstigten wird zur Sicherstellung der Erschließung der im Plangebiet gelegenen Grundstücke ein Erschließungsvertrag geschlossen, in dem sich die Eigentümerinnen zur Herstellung der Erschließungsanlagen und zu deren kostenfreien Übertragung an die Stadt Köln verpflichten. Der Stadt Köln entstehen daher in diesem Zusammenhang keine Kosten.  

Die städtebaulich-strukturelle Konzeption der Freiraumgestaltung sieht vor, die Nähe zum Rhein bis in die Stadtteile und Quartiere hinein erlebbar zu machen sowie die einzelnen ehemaligen Industrie-Areale in Mülheim mit den angrenzenden Siedlungen zu verknüpfen. Über unterschiedlich dimensionierte und gestaltete Korridore wird ein neues Freiraumangebot geschaffen, die einzelnen Siedlungselemente miteinander verbunden und der Rhein wieder in die Wahrnehmung der Bewohner*innen gerückt. Von herausgehobener Bedeutung ist hierbei der geplante Grünzug "Mülheim-Süd" als Verbindungselement zwischen Mülheimer Stadtgarten und Rheinboulevard, der nicht nur die Verbindungsfunktionen, sondern auch in erhöhtem Maße die Entwicklung von Aufenthaltsqualität (Grünfläche – Parkanlage– Spielplatz) beinhaltet.  

Vor Abschluss des Planverfahrens werden in einem mit der Stadt Köln zu schließenden städtebaulichen Vertrag die von der Planbegünstigten zu tragenden Kosten, die sich aus der Anwendung des kooperativen Baulandmodells ergeben, vereinbart. Hierzu zählt insbesondere die Sicherstellung der Quote des geförderten Wohnungsbaus und der Errichtung der sozialen Infrastruktur (Kindergärten, öffentliche Grünflächen und öffentliche Spielplätze) zur Deckung des durch die Planung ausgelösten Bedarfs. Darüber hinaus werden im städtebaulichen Vertrag weitere Regelungen getroffen, um die Umsetzung der städtebaulichen Ziele der Planung sicherzustellen, soweit sie nicht oder nicht ausreichend durch die planerischen Festsetzungen gesichert werden können. Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Durchführung von Grünordnungsmaßnahmen und des Mobilitätskonzepts sowie die Durchführung von Qualifizierungsverfahren für einzelne Blöcke und Gebäude. In der Planbegründung wird im Einzelnen erläutert, für welche städtebaulichen Ziele und Maßnahmen eine vertragliche Regelung ihrer Sicherung oder Durchführung erforderlich ist.  

Die Stadt Köln und die Eigentümerinnen der im Plangebiet gelegenen Grundstücke haben ein Eckpunktepapier unterzeichnet, das die Grundsätze für die Umsetzung des kooperativen Baulandmodells und der städtebaulichen Ziele der Planung darstellt. Das Eckpunktepapier dient als Grundlage für die weitere Konkretisierung und für die Sicherung der Plandurchführung im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag und bereitet seinen Abschluss inhaltlich vor. Zu den Inhalten des Eckpunktepapiers gehören daher insbesondere die Grundsätze für die zeitliche Ausgestaltung der Plandurchführung, um die Verfügbarkeit der erforderlichen Infrastruktur bei Aufnahme der Nutzung im Plangebiet soweit möglich sicherzustellen.

Zudem enthält das Eckpunktepapier die Grundsätze, auf deren Grundlage die Umsetzung der Planung durch die Eigentümer der im Plangebiet gelegenen Grundstücke im städtebaulichen Vertrag gesichert wird.  

Bürger*innen können vom 22. Februar bis einschließlich 4. April 2024 den Entwurf der ausgearbeiteten Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung einsehen und Stellungnahmen zur Planung abgeben.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden.  

Die Planunterlagen mit Begründung sowie weiteren Unterlagen sind einzusehen im: Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz)

Außenstelle, Ladenlokal 5
Willy-Brandt-Platz 2
Köln-Deutz  

Das Ladenlokal liegt an der Rampe zwischen Justinianstraße und Lanxess-Arena. Für die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0221 / 221-33120 oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de erforderlich.

Die Unterlagen sind auch digital vorhanden und können in den Zeiten der Offenlage auf der städtischen Internetseite eingesehen werden.

Stellungnahmen per E-Mail

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw

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