Corona-Virus: Inzidenzzahl liegt bei 49,8

stadt Koeln LogoKöln ist auf steigende Infektionszahlen vorbereitet

Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Freitag, 9. Oktober 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 5726. (Vortag 5.592) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 49,8. 84 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 28 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurde eine weitere verstorbene Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gemeldet. Es handelt sich dabei um einen 62-Jährigen Kölner. Bislang sind damit 126 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 684 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert.  

Entscheidungen des Krisenstabes  

Für den Fall einer 7-Tages-Inzidenz von über 50 hat sich die Stadt Köln mit dem Landeszentrum Gesundheit und der Bezirksregierung auf folgende weitere Maßnahmen verständigt, die ab Samstag, 10. Oktober 2020, in Kraft treten:  

- Im Öffentlichen Raum dürfen sich nicht mehr zehn Personen gemeinsam treffen, sondern nur noch fünf.

- Ab 22 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum

- An Wochenenden (Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr) gilt darüber hinaus ein Verkaufsverbot von Alkohol an HotSpots

- Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum, dort, wo sich viele Menschen begegnen und der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Jeder, der zu Fuß in der Stadt, also in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen unterwegs ist, muss eine Maske tragen.

- Im Einzelhandel gilt eine neue Quadratmeter-Regel: sie wird auf zehn Quadratmeter pro Kunde erhöht.

- Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung werden auf maximal 25 Personen begrenzt.

- Von privaten Feiern in der eigenen Wohnung wird dringend abgeraten. Ein Abendessen mit wenigen Freunden ist möglich, aber keine Partys. Zehn Personen erscheinen hier als maximale Anzahl sinnvoll.  

Oberbürgermeisterin Henriette Reker: „Auf eine Sperrstunde verzichten wir vorerst, damit tragen Gastronomen und Gäste eine besondere Verantwortung. Nur weil es bei einigen wenigen zu Regelverstößen kommt, wollen wir nicht alle anderen bestrafen. Aber sollten wir feststellen, dass man dieser Verantwortung nicht gerecht wird, ist die Sperrstunde eine weitere Maßnahme, die wir treffen werden.   Ich appelliere an die Vernunft aller Kölnerinnen und Kölner, keine großen Feiern durchzuführen oder daran teilzunehmen, um die in einigen Bereichen wiedergewonnene Normalität nicht zu gefährden. Das Essen oder Beisammensein in kleiner Runde in Restaurants und Gaststätten soll möglich sein. Partys und Betriebsfeiern sollten wir jetzt unterlassen. Damit es möglich bleibt, müssen wir uns an die Regeln halten. Wir werden das Virus im Moment nicht komplett aufhalten können, aber wir können es kontrollieren.“  

Zahl der Covid-19-Tests  

Seit dem 25. Februar wurden in Köln bis einschließlich 8. Oktober 2020 343.661 Covid-19-Tests durchgeführt, 5.841 mit positivem Befund (1,67 Prozent).  

Veranstaltungen an diesem Wochenende  

Zuschauerzahlen bei Veranstaltungen an diesem Wochenende müssen wegen der Überschreitung der 7-Tagesinzidenzzahl von 35 reduziert werden. Veranstaltungen mit weniger als 1.000 teilnehmenden Personen wurden durch das Gesundheitsamt genehmigt.  

Infektionsfälle in Schulen und Kitas  

Aktuell gibt es an 48 Schulen 70 infizierte Schülerinnen und Schüler sowie an zwölf Schulen 14 infizierte Mitarbeitende. Des Weiteren gibt es in zwei Kitas drei infizierte Kinder und sieben infizierte Mitarbeitende in sechs Kitas. Insgesamt 920 Kontaktpersonen stehen derzeit unter Quarantäne.   In Köln gibt es insgesamt 297 Schulen mit 152.049 Schülerinnen und Schülern, 685 Kitas mit 41.986 Kita-Kindern und 918 Tagespflegepersonen beziehungsweise Großtagespflegestellen, die 3.397 Kinder betreuen.  

Infektionsfälle in Heimen  

Aktuell gibt es in 22 Einrichtungen 18 positive Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus gibt es 19 infizierte Mitarbeiter.    

Corona Warn-App jetzt herunterladen  

Unter https://www.coronawarn.app/de/ stehen Informationen zur Corona-Warn-App zum Herunterladen bereit.   Oberbürgermeisterin Henriette Reker: „Die Corona-Warn-App schafft eine gute Möglichkeit, Infektionsketten noch schneller zu unterbrechen. Und genau darum geht es, wenn wir eine Ausbreitung des Virus verhindern wollen. Die Corona-Warn-App ist hier eine wertvolle Begleiterin und ich hoffe, dass viele Kölnerinnen und Kölner sie herunterladen und nutzen. Es kommt auf jede einzelne Nutzerin und jeden einzelnen Nutzer an. Wir treten alle gemeinsam in eine Zeit der verantwortungsvollen Wachsamkeit ein und tragen weiterhin eine große Verantwortung, nicht für uns selbst, sondern auch für andere!“  

Neue Coronaschutz-Verordnung: Anmeldepflicht von Veranstaltungen  

Unabhängig von der Inzidenzzahl gilt seit dem 1. Oktober eine Anmeldepflicht für private Feiern. Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden –mindestens drei Werktage vorher bei der Stadt angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Stadt kein Genehmigungsverfahren durchführt, sondern lediglich die Anmeldung erfolgt. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind allerdings aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich nachzumelden.  

Anmeldungen zu Feiern und Veranstaltungen  

Ab sofort können private Feiern per Online-Formular angemeldet werden. Dieses ist abrufbar unter:  

https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=53-F51_AnmeldFeierCo&formtecid=3&areashortname=send_html  

Anzeigen einer privaten Feier und diesbezügliche Rückfragen können auch gerichtet werden an:

E-Mail: 53-Eventanmeldung@Stadt-Koeln.de  

Anfragen und Konzepte (§ 2b Coronaschutz-Verordnung) für alle anderen Veranstaltungen an: E-Mail: 53-Veranstaltungsanmeldung@Stadt-Koeln.de  

Weitere Informationen unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/corona-anmeldung-von-veranstaltungen    

Testangebot am Flughafen auch für Rückkehrende aus Nicht-Risikogebieten  

Für Reiserückkehrende aus Nicht-Risikogebieten gibt es seit Inkrafttreten der neuen Corona-Testverordnung keine kostenlose Testmöglichkeit mehr. Sie können sich jedoch kostenpflichtig testen lassen: in den Praxen der niedergelassenen Ärzte, mit Überweisung des Hausarztes direkt in den Laboren, im Infektionsschutzzentrum der Uniklinik und in den Infektionsschutzzentren, die die Stadt Köln am Flughafen Köln/Bonn und am Hauptbahnhof betreibt.    

Eine Quarantänepflicht und Testpflicht gilt für einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben: 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.  

Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Test und können diesen innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise machen lassen: in den Praxen der niedergelassenen Ärzte, mit Überweisung des Hausarztes direkt in den Laboren und in den Infektionsschutzzentren der Uniklinik, am Flughafen Köln/Bonn, am Hauptbahnhof und im Gesundheitsamt am Neumarkt.  

Die Quarantänepflicht und Testpflicht gilt auch für Kinder. Bei Säuglingen empfiehlt das Gesundheitsamt eine Testung beim Kinderarzt. Rückkehrer können sich auch bereits vor Rückreise nach Deutschland im Ausland testen lassen, frühestens 48 Stunden vor Ankunft in Deutschland. Erst wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, darf die für die Dauer von 14 Tagen vorgeschriebene häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden.    Zusätzlich wurde die Teststation am Flughafen für die Mitarbeitenden der folgenden Sektoren der kritischen Infrastruktur geöffnet:  

-       RheinEnergie AG: Kraftwerke, Querverbundsleitwarte, Betriebliche Gefahrenmeldestelle, Entstördienste, Trinkwasserversorgung, Fernwärme- und Gasversorgung

-       Kölner Verkehrsbetriebe: Verkehrsleitwarte, Fahrdienst Straßenbahn / Bus

-       NetCologne: Operative Einheiten zur Entstörung (Internet und Telekommunikation)

-       Häfen- und Güterverkehr Köln: Stellwerke, Triebfahrzeugführer und Rangierpersonal

-       Stationäre Jugendhilfe  

Als Zugangsberechtigung muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.  

Das städtische Testzentrum am Flughafen Köln/Bonn ist täglich rund um die Uhr geöffnet, das städtische Testzentrum am Hauptbahnhof täglich von 7 bis 23 Uhr, das Infektionsschutzzentrum an der Uniklinik montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr (Terminabsprache nötig) und das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt am Neumarkt von 9 bis 17 Uhr. Für das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt wurden die Zugangsberechtigungen erweitert.  

Neben Mitarbeitenden der kritischen Infrastrukturen ist der Zugang möglich für:  

-       Mitarbeitende aus Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Behinderteneinrichtungen - Personen mit einer roten Warnanzeige der Corona Warn-App

-       Erzieher/innen/Lehrer/innen (alle 2 Wochen)

-       Personen mit Überweisung niedergelassener Ärzte

-       Wohnungslose  

Nähere Informationen sind unter www.corona.koeln unter dem Stichwort „Ein- und Rückreise aus dem Ausland“ abrufbar.    

Gesundheitsamt empfiehlt regelmäßiges Lüften bei weit geöffnetem Fenster    

Angesichts der kühleren Witterung wird sich das gesellschaftliche Leben in den kommenden Wochen wieder vermehrt in Innenräume verlagern. Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.    

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar   

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich, auch am Wochenende, aktuelle Zahlen zu Indexfällen, Verstorbenen und aus der Quarantäne Entlassenen sowie Patienten im Krankenhaus veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar.  

Coronaschutz-Verordnung vom 1. Oktober 2020  

Aktuelle Informationen zur Coronaschutz-Verordnung vom 1. Oktober 2020 sind auf den Seiten des Landes NRW abrufbar unter https://www.mags.nrw/coronavirus    

Hinweis an die Redaktionen:  

Ab sofort veröffentlichen wir bereits morgens auf der Internetseite der Stadt Köln die aktuelle Inzidenzzahl, die bestätigten Kölner Fälle und die Zahl der Patienten in stationärer Behandlung.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw

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