Notschlafstelle für Studierende - Stadt Köln und AStA richten befristetes Angebot ein

stadt Koeln LogoDie Stadt Köln plant gemeinsam mit dem AStA der Universität zu Köln die befristete Einrichtung einer Notschlafstelle für Studierende. Solche Notschlafstellen wurden bereits in der Vergangenheit regelmäßig zum Start des Wintersemesters von Seiten des AStA angeboten. Das Angebot richtet sich an Studierende, die kurzfristig keine entsprechende Unterkunft mehr in Köln finden. Ermöglicht wird die diesjährige Notschlafstelle durch die Unterstützung und Förderung des Rektorats der Universität zu Köln.

Die Stadt Köln hat für diesen Zweck eine Immobilie an der Neusser Landstraße angeboten. Dazu gehören mehrere Zimmer im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss sowie Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftssanitäranlagen.  

Die Notschlafstelle wird – je nach Bedarf – voraussichtlich bis Ende November zur Verfügung stehen, der Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem AStA läuft bis zum 30. November 2021. Mit den Studierenden, die in der Notschlafstelle übernachten, entstehen für den kurzen Zeitraum der Nutzung der Notschlafstelle keine Mietverträge.  

Die Verteilung der Zimmer und sonstigen Einrichtungen an Studierende erfolgt allein über den AStA. In der Notschlafstelle gilt die 3G-Regel – vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Der AStA überprüft die Einhaltung.  

Für die Studierenden wird vom AStA bis zum Bezug der ersten Zimmer noch eine mobile W-LAN-Ausstattung eingerichtet. Auch die anfallenden Betriebskosten im Nutzungszeitraum werden vom AStA getragen, der auch für Aufsicht zuständig ist.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitKatja Reuter

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