Bürgerarbeit - eine Bilanz nach fünf Monaten

250px-BVA_Logo_svgDas Bundesverwaltungsamt (BVA) ist Ende 2010 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Umsetzung der Beschäftigungsphase des Modellprojekts „Bürgerarbeit" beauftragt worden. Seit dem 15.01.2011 können Bürgerarbeitsplätze gefördert werden.

Bislang wurde die Förderung von rund 13.700 Bürgerarbeitsplätzen beim BVA beantragt. Von den eingereichten Stellen konnten 10.105 Stellen bewilligt werden, lediglich 768 Stellen mussten abgelehnt werden (Stand: 20.05.2011). Die zurzeit nicht entschiedenen Anträge entsprechen etwa dem Antragseingang der letzten beiden Wochen. Das Antragsverfahren wird für die Arbeitgeber zügig, aber mit unvermeidbaren Rückfragen durchgeführt. Wesentliche Bewilligungsvoraussetzungen können mit einem standardisierten Antragsvordruck geklärt werden, so dass eine Entscheidung des BVA regelmäßig innerhalb weniger Wochen möglich ist.

Voraussetzung für eine Förderung im Modellprojekt „Bürgerarbeit" ist, dass die verrichteten Tätigkeiten zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen. Zum Teil ist es schwierig, die zusätzlichen Arbeiten von den üblichen Tätigkeiten des Antragstellers abzugrenzen. Dies ist jedoch nötig, damit öffentliche Mittel nicht für notwendige Aufgaben des Arbeitgebers eingesetzt werden und eine Verdrängung bisher beschäftigter Arbeitnehmer oder Dienstleister zu befürchten wäre. Die sorgfältige Prüfung der Kriterien Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse ist auch unabdingbar, um negative Folgen für den Wettbewerb zu vermeiden.

Bereits mit dem Interessensbekundungsverfahren des BMAS im April 2010 wurde ein mehrstufiges Verfahren zur Antragsprüfung festlegt. Die einzelnen Jobcenter stimmen die Anträge mit den potenziellen Arbeitgebern ab und prüfen dabei auch, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen. Eventuelle Unklarheiten können so bereinigt werden, bevor die Anträge beim BVA gestellt werden.

Das BVA hat Jobcentern und Arbeitgebern mit dem Leitfaden zur Bürgerarbeit Kriterien für „Zusätzlichkeit" und „öffentliches Interesse" zur Verfügung gestellt, die zusätzlich in Beratungsgesprächen mit Multiplikatoren der Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit erläutert wurden. Sie ergeben sich zudem aus der Rechtsprechung zu § 261 SGB III. Dies ermöglicht einen bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstab, mit dem das BVA abschließend über den Förderantrag entscheidet.

Anträge zur Förderung von Bürgerarbeitsplätzen können weiterhin noch bis zum 31.10.2011 beim BVA gestellt werden. Eine Bewilligung und die erstmalige Arbeitsplatzbesetzung können bis zum 01.01.2012 erfolgen.

Umfassende Informationen zur Beschäftigungsphase sind auf der Internetseite www.buergerarbeit.bund.de zu finden. Alle Interessierten können sich auf der Internetseite auch für den Newsletter anmelden. Dieser informiert über alles Wichtige rund um das Thema Bürgerarbeit.

Annette Beaumart

Pressemitteilung vom 25.03.2011 - Bundesverwaltungsamt:

www.bundesverwaltungsamt.de

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