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3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn

stadt Koeln LogoOVG weist Anträge auf Baustopp zurück - Bauvorbereitungen starten im Januar

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 23. Dezember 2016 in einem Eilverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln vom 22. April 2016 zur 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn entschieden, dass die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss keine aufschiebende Wirkung haben und dem für Anfang Januar geplanten Umsetzungsbeginn nicht entgegenstehen.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar. Damit sind die anhängigen Rechtstreitigkeiten noch nicht abschließend entschieden, weil das Gericht in dem Eilverfahren nur eine summarische Prüfung vornimmt. Die Stadt ist jedoch zuversichtlich, dass sich dieses Ergebnis im Hauptsacheverfahren nicht mehr ändert.

Das städtische Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau beabsichtigt, noch im Januar 2017 mit dem Entfernen der Bäume zu beginnen. Die Arbeiten sollen bis Ende Februar 2017 abgeschlossen sein. Parallel dazu werden bei der Stadt Köln die Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der anschließenden Arbeitsschritte weiter vorbereitet.

Das Entfernen der Bäume auf der Bonner Straße ist zwingende Voraussetzung dafür, dass die RheinEnergie AG dann im Mai 2017 mit den Arbeiten für die Verlegung von Trinkwasserleitungen beginnen kann.

Der Straßenumbau auf der Bonner Straße sollte nach ursprünglichem Zeitplan Mitte 2017 starten. Aufgrund des Klageverfahrens ist mit dem Beginn der Hauptbaumaßnahmen nun nicht mehr im Jahre 2017 zu rechnen.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / http://www.stadt-koeln.de