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Umweltinstitut begrüßt Forderung des EU-Parlaments nach europäischem Anti-SLAPP-Gesetz

umweltMünchen, 11. November 2021 - Das Umweltinstitut München begrüßt das klare Votum des EU-Parlaments, NGOs, Zivilgesellschaft und Journalist:innen vor missbräuchlichen Klagen besser zu schützen. Von einer so genannten SLAPP-Klage ist das Umweltinstitut selbst betroffen, weil es mit einer satirischen Plakataktion den Pestizideinsatz im Südtiroler Apfelanbau öffentlich kritisiert hatte.

Das EU-Parlament stimmte heute mit 444 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen und 75 Enthaltungen einem Initiativbericht zu, der die EU-Kommission dazu aufruft, Einschüchterungsklagen gegen Medien, Zivilgesellschaft und NGOs zu verhindern. Der Bericht wurde im Rechtsausschuss (JURI) und Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Parlaments ausgearbeitet und heute von den beiden Berichterstatter:innen Tiemo Wölken (S&D) und Roberta Metsola (EPP) vorgestellt. Mit seinem Votum fordert das Parlament die EU-Kommission dazu auf, Vorschläge für verbindliche EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von SLAPP-Opfern vorzulegen und schließt sich so einer der wichtigsten Forderungen der Coalition against SLAPPs in Europe an. 

“Wir begrüßen, dass die EU-Abgeordneten dem Justizmissbrauch durch SLAPPs den Kampf angesagt haben”, so Veronika Feicht, Referentin für Agrarpolitik am Umweltinstitut München. “Ein SLAPP ist nicht nur eine juristische Ohrfeige für diejenigen, die viel Zeit und Geld für ihre Verteidigung in endlosen Gerichtsverfahren investieren müssen, sondern auch ein Schlag ins Gesicht von rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien an sich. SLAPPs greifen alle an, die im öffentlichen Interesse Missstände benennen, und bedrohen demokratische Grundrechte wie Informations- und Meinungsfreiheit im Kern. Wollen wir diese schützen, ist es höchste Zeit für ein europäisches Anti-SLAPP-Gesetz.” 

“Mit einem Anti-SLAPP-Gesetz hätte das Umweltinstitut den Südtiroler Pestizidprozess wahrscheinlich schon frühzeitig abwenden können”, so Feicht weiter. “Wir könnten uns heute unserer eigentlichen Arbeit widmen, anstatt unsere Ressourcen in dieses absurde Gerichtsverfahren zu stecken - und diejenigen, die die Justiz missbrauchen, um Kritiker:innen zum Schweigen zu bringen, wären womöglich bestraft worden.”

Seit 2020 muss sich das Umweltinstitut mit einer missbräuchlichen Klage auseinandersetzen: Ein Mitarbeiter der NGO, der derzeit für sein Bundestagsmandat für Bündnis 90 / Die Grünen freigestellte Karl Bär, steht in Bozen vor Gericht und muss sich wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede verantworten. Anlass der über 1370 Strafanzeigen gegen den Referenten für Agrar- und Handelspolitik war die “Pestizidtirol”-Kampagne der Organisation aus dem Jahr 2017, mit der die Öffentlichkeit über den hohen Einsatz von giftigen Pestiziden in den Südtiroler Apfel-Monokulturen aufgeklärt werden sollte. 

“Wir erwarten, dass die EU-Kommission  der Aufforderung des Parlaments nachkommt und ein europäisches Anti-SLAPP-Gesetz in Form einer EU-Richtlinie vorlegt”, so Feicht. “Betroffene von SLAPPs brauchen dringend Schutz - und zwar nicht nur Personen, die in grenzüberschreitenden Fällen vor Gericht stehen wie mein Kollege Karl Bär. In der überwältigenden Mehrheit der SLAPP-Fälle werden Menschen in dem Land, in dem sie auch leben, vor Gericht gezerrt, wie der juristische Angriff auf die französische Pestizidkritikerin Valérie Murat zeigt. Auch an Personen wie sie muss die EU-Kommission bei der Ausarbeitung einer Richtlinie gegen SLAPPs denken.”

Bereits knapp 100.000 Menschen teilen die Forderung des Umweltinstituts München nach einer Anti-SLAPP EU-Richtlinie. Die im Juli gestartete Petition an die EU-Kommission kann auf der Website des Umweltinstituts unterschrieben werden.

Quelle: www.umweltinstitut.org