Zwei Förderfristen beim Kulturamt - Anträge zum 30. Juni und 31. Dezember 2016 möglich
Das Kulturamt der Stadt Köln kehrt bei der Kulturförderung zu zwei Förderfristen zurück. Anträge zur Förderung von professionellen Projekten der Kunst (Theater, Tanz, bildende Kunst, Musik, Filmkultur, Popkultur sowie Interkultur) können nunmehr zum 30. Juni und zum 31. Dezember gestellt werden. Bis zum 30. Juni kann die Realisierung von Projekten beantragt werden, die in den ersten sechs Monaten des Folgejahres stattfinden sollen. Zum 31. Dezember können Fördergelder für Projekte in der