Planungsbeschluss Ost-West-Achse - Rat wird voraussichtlich in der Sitzung im Mai 2019 entscheiden

stadt Koeln LogoDie erste große Hürde soll die für die Weiterentwicklung des Kölner Nahverkehrsnetzes wichtige Ost-West-Achse in der nächsten Ratssitzung nehmen. Die Verwaltung hat dazu jetzt den Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse für den Streckenverlauf der Stadtbahnlinie 1 zur politischen Beratung in die Gremien eingebracht. Die Planungsleistungen erfassen den gesamten Streckenverlauf von Weiden West bis zum Heumarkt sowie den betroffenen Abschnitt der Stadtbahnlinie 9. Für den Bereich Heumarkt bis Eisenbahnring sind zwei Varianten zu planen: eine rein oberirdische und eine mit einer unterirdischen Lösung.

Der Rat wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 21. Mai 2019 darüber entscheiden. Zuvor erfolgen Vorberatungen im Verkehrs- und Finanzausschuss. Nach der Beschlussfassung kann die Vergabe von Planungsleistungen zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse initiiert werden.

Der Ratsbeschluss beinhaltet drei wesentliche Aspekte:

- Für die Vorbereitung und Durchführung der europaweiten Ausschreibung und die weiteren Vergaben benötigt die Verwaltung externe Unterstützung. Daher sollen sowohl ein technisches Büro als auch eine Anwaltskanzlei beauftragt werden. Das technische Büro erstellt unter anderem die technischen Vergabeunterlagen sowie entwickelt Kriterien und Bewertungs- und Gewichtungsmaßstäbe für die Auswahl der Generalplanungsleistungen. Die Anwaltskanzlei übernimmt Aufgaben der Rechtsberatung und soll im Rahmen einer Qualitätssicherung dazu beitragen, dass das Verfahren rechts- und vergabekonform durchgeführt wird.

- Für die Kapazitätserweiterung auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt (Ertüchtigung und Verlängerung der oberirdischen Haltestellen) werden Generalplanungsleistungen stufenweise vergeben. Zunächst werden Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung vergeben. Enthalten ist die Planung der Bahnsteigverlängerungen der bereits bestehenden Haltestellen. Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) werden für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand geplant.

- Parallel zu den Planungen zur Kapazitätserweiterung werden stufenweise Generalplanungsleistungen zur Variantenuntersuchung (U-Bahn oder oberirdische Lösung) im Innenstadtbereich (Heumarkt bis Eisenbahnring) vergeben. In der ersten Stufe wird die Planung bis zur Vorentwurfsplanung beauftragt. Mit den dann vorliegenden Planungen und der Kostenschätzung ist durch den Rat der Stadt Köln die Entscheidung zu treffen, welche Variante ausführungsreif bis zum Ende weitergeplant wird. Insgesamt werden die Planungskosten für die Umsetzung der ersten Arbeitspakete auf 29,4 Millionen Euro geschätzt. Die Planungskosten wurden auf Grundlage einer Kostenzusammenstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG ermittelt, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie zusammengestellt wurde.

Planungsleistungen für den rechtsrheinischen Abschnitt (beispielsweise Bahnsteigverlängerungen im Rechtsrheinischen) sind nicht Teil der Beschlussvorlage. Hierzu werden die Verwaltung beziehungsweise die Kölner Verkehrs-Betriebe AG, soweit erforderlich, eine separate Beschlussvorlage erstellen.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / https://www.stadt-koeln.de

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