Türkei: Europarat muss im Fall Kavala den nächsten Schritt gehen

Veröffentlicht in Soziales und Leben

amnesty logoBERLIN, 01.02.2022 – An diesem Mittwoch entscheidet das Ministerkomitee des Europarats darüber, sich im Zuge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Türkei an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. Auslöser für das Vertragsverletzungsverfahren ist die rechtswidrige Inhaftierung des Kulturförderers und Menschenrechtsverteidigers Osman Kavala. Dazu sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:
 
„Seit über vier Jahren ist Osman Kavala nun schon auf Grundlage politisch motivierter Vorwürfe in der Türkei inhaftiert. Die Weigerung der türkischen Behörden, ihn aus der Haft zu entlassen und damit das bindende Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen, ist nicht nur eine eklatante Verletzung von Osman Kavalas Recht auf Freiheit. Sie bedroht auch die Integrität des europäischen Menschenrechtssystems.“
 
„Der Europarat hat darauf Anfang Dezember mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Türkei reagiert. Doch noch immer befindet sich Osman Kavala rechtswidrig in Haft. Der Europarat hat nun die Gelegenheit, das Verfahren voranzutreiben und muss diese nutzen. Das Vertragsverletzungsverfahren ist ein unmissverständliches Signal an die Türkei, Osman Kavala unverzüglich und bedingungslos freizulassen und zur Achtung von Menschenrechten zurückzukehren.“
 
Hintergrund

Der bekannte Geschäftsmann und Kulturförderer Osman Kavala befindet sich seit dem 18. Oktober 2017 in Haft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Dezember 2019 die sofortige Freilassung von Osman Kavala gefordert. Da die Türkei dieses Urteil bislang nicht umgesetzt hat und Osman Kavala weiter in Haft ist, leitete das Ministerkomitee des Europarats am 2. Dezember 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei ein.
 
Es ist das zweite Mal in der Geschichte des Europarats, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedsstaat eingeleitet wurde. Zum ersten Mal wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Aserbaidschan wegen der Inhaftierung des Oppositionellen Ilgar Mammadov eingeleitet.

Quelle: www.amnesty.de

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