Syrien: Angekündigte Einschränkung des Abschiebungsstopps verletzt Völkerrecht

amnesty logoInnenminister von CDU/CSU und SPD haben sich laut Medienberichten darauf geeinigt, schwere Straftäter nach Syrien abzuschieben. Damit würde Deutschland gegen nationales und internationales Recht verstoßen.

BERLIN, 5.12.2019 – Zu den heute bekannt gewordenen Plänen der aktuell tagenden Innenministerkonferenz sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:
„Sollten die Innenminister Menschen – egal ob Straftäter oder nicht – nach Syrien abschieben, wäre dies ein Rechtsbruch mit Ansage. Deutsches Recht und internationale Abkommen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention, verbieten es, jemanden in ein Land abzuschieben, wo ihm Gefahr für Leib und Leben oder Folter drohen.

Syrien ist auch nach rund acht Jahren Konflikt mit hunderttausenden Toten kein sicheres Land. Selbst in Gebieten, die außerhalb von Kampfzonen liegen, drohen weiter willkürliche Festnahmen, Verschwindenlassen, Folter und Misshandlungen. Abschiebungen nach Syrien sind deshalb ohne Ausnahme rechtswidrig.“

AMNESTY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND e.V.

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

Drucken E-Mail

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.