Rat beschließt elf neue Standorte zur Flüchtlingsunterbringung - Sieben mobile Systembauten und vier Wohnhäuser auf den Weg gebracht

Veröffentlicht in Nachrichten und Doku in Köln

stadt Köln LogoDie in den vergangenen Monaten deutlich angestiegene Zahl von Menschen, die als Flüchtlinge nach Köln kommen und die weiterhin zu erwartenden Zugangszahlen machen es notwendig, zeitnah weitere Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung zu stellen, da-mit die Stadt Köln ihrer gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nachkommen kann. Die Verwaltung hat deshalb eine Vorlage mit sieben weiteren Standorten für Unterkünfte in mobiler Systembauweise zur zeitlich begrenzten Nutzung erarbeitet, über die der Rat in seiner gestrigen Sitzung am Dienstag, 16. Dezember 2014, entschieden hat. Zudem wurden vier Standorte für eine Bebauung mit Wohnhäusern in konventioneller Bauweise ausgewiesen.

Folgende Standorte für die Errichtung von Wohnhäusern in Systembauweise wurden beschlossen:

1.Kalscheurer Weg - Zollstock
2.Merlinweg - Ronodorf
3.Dürener Straße - Lindenthal
4.Heinrich-Rohlmann-Straße - Ossendorf
5.Im Grund / Pastor-Wolff-Straße - Niehl
6.Auweiler Straße - Esch
7.Urbacher Weg - Porz

Darüber hinaus hat der Rat die Verwaltung beauftragt für die nachfolgenden vier Stand-orte, die zur Bebauung mit Wohnhäusern in konventioneller Bauweise für eine langfristige Flüchtlingsunterbringung genutzt werden sollen, alle erforderlichen Schritte zur Vorbereitung von Planungs- und Baubeschlüssen zu unternehmen und nötigenfalls erforderliche Bebauungspläne aufzustellen beziehungsweise abzuändern:

1.Trierer Straße - Neustadt Süd
2.Pater-Prinz-Weg - Rondorf
3.Brohler Straße - Marienburg
4.Widdersdorfer Landstraße - Lövenich

Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung darüber hinaus beauftragt zu prüfen, inwieweit sich auf dem grundsätzlich für den Wohnungsbau geeigneten städtischen Grund-stück an der Piusstraße (Lindenthal) sowie auf einem im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehenden Grundstück am Gustav-Heinemann-Ufer (Rodenkirchen), möglicherweise Wohnhäuser in konventioneller Bauweise zur langfristigen Unterbringung von Flüchtlingen errichten lassen, hilfsweise Wohnhäuser in Systembauweise für einen temporäre Nutzung. Im Übrigen soll die Verwaltung kurzfristig klären, ob die beiden genannten Grünstücke von der GAG Immobilien AG zur Errichtung von Wohnhäusern für Flüchtlinge bebaut werden können. Des Weiteren soll sie berichten, welche städtischen Grundstücke für eine konventionelle Bauweise zur langfristigen Unterbringung von Flüchtlingen der GAG kurzfristig angeboten werden können.

Vor dem Hintergrund steigender Zugangszahlen von Flüchtlingen prüft die Stadt Köln laufend und im gesamten Stadtgebiet weitere Grundstücke auf ihre Eignung zur Unterbringung von Flüchtlingen. Neben einer gewissen Mindestgröße zählt auch die vollständige Erschließung der Flächen sowie die soziale Stabilität des umgebenden Stadtteils zu den Auswahlkriterien der Verwaltung. Darüber hinaus soll eine ausreichende Infrastruktur (Geschäfte, Schulen, Integrationsmöglichkeiten durch Vereine) verfügbar sein. Ange-strebt ist und bleibt, die Flüchtlingsunterkünfte dezentral auf das gesamte Stadtgebiet zu verteilen.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de

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