Corona-Virus: Situation in den Krankenhäusern ist kritisch

stadt Koeln LogoOberbürgermeisterin Reker ruft auf, sich an die Corona-Schutzregeln zu halten

Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Freitag, 6. November 2020, befinden sich 261 Personen im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 74 auf der Intensivstation.

Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Datenverarbeitung liegen der Stadt Köln keine aktuellen Zahlen von Neuinfizierten und Verstorbenen vor. Auch die Inzidenzzahl kann kurzfristig nicht ermittelt werden. Aktuelle Daten können voraussichtlich erst am 9. November veröffentlicht werden. Der Krisenstab hat sich heute erneut mit der Situation in den Kölner Krankenhäusern befasst. Derzeit sind zehn Prozent der Intensivbetten verfügbar. Noch am 20. Oktober waren es knapp 30 Prozent.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker mahnt:

Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, die Ausbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen. Das gelingt nur, wenn wir uns alle an die Corona-Schutzregeln halten. Ich bin dankbar, dass die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes auch an diesem Wochenende von Kräften der Polizei Köln dabei unterstützt werden, im ganzen Stadtgebiet die Einhaltung der Corona-Regeln durchzusetzen – zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger.

Infektionsfälle in Kölner Schulen und Kitas

In 108 Schulen sind derzeit 181 Schülerinnen und Schüler infiziert, in 61 Schulen 69 Mitarbeitende. In 26 Kitas sind 30 Kinder infiziert, in 39 Kitas 45 Mitarbeitende. Insgesamt 2.945 Kontaktpersonen stehen derzeit unter Quarantäne. In Köln gibt es insgesamt 297 Schulen mit 152.049 Schülerinnen und Schülern, 685 Kitas mit 41.986 Kita-Kindern und 918 Tagespflegepersonen beziehungsweise Großtagespflegestellen, die 3.397 Kinder betreuen.

Infektionsfälle in Einrichtungen für vulnerable Gruppen

In den Kölner Einrichtungen für betreutes Wohnen, Senioren und Menschen mit Behinderung gibt es aktuell 200 infizierte Bewohner (davon 31 im Krankenhaus) und 208 positiv getestete Mitarbeitende (davon sieben im Krankenhaus). Indexfälle gibt es aktuell in 67 Einrichtungen. Nach einer Testverordnung des Landes sind ab dem 9. November Einrichtungen für vulnerable Gruppen und in diesem Bereich tätige Unternehmen verpflichtet, Point of Care(Poc)-Antigen-Tests anzuwenden beziehungsweise zu veranlassen – für Besucher, Beschäftigte sowie Bewohner beziehungsweise Nutzer.

Prof. Gerhard A. Wiesmüller, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes, betont:

Die Antigen-PoC-Tests sind den PCR-Tests hinsichtlich Sensitivität und Spezifität deutlich unterlegen. Dennoch sind sie für einige Situationen eine Ergänzung zu den üblichen PCR-Testungen, da ihr Ergebnis viel schneller als bei PCR-Testungen vorliegt – nach durchschnittlich 30 Minuten am Ort der Testung.“

Aktuell geltende Regelungen

Über die Regelungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinaus gilt in Köln: 

  • In sämtlichen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, in der Altstadt, auf den Kölner Ringen, am Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke sowie auf dem Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch ist zwischen 10 und 22 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, des Weiteren ist sie an allen Orten, an denen in ähnlicher Weise mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können, zu tragen. 
  • Schülerinnen und Schüler sowie Lehrinnen und Lehrer müssen im Umkreis ihrer Schule mit einem Radius von 150 Metern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gilt – wie üblich 
  • nicht für Personen, die von der Maskenpflicht ausgenommen sind, etwa aus gesundheitlichen Gründen. 
  • Besucherinnen und Besucher von Personen im Krankenhaus, in Alten- und Seniorenheimen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen, die einer vulnerablen Gruppe angehören, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. 
  • Im gesamten Stadtgebiet gilt ein Alkoholkonsum- und -verkaufsverbot von 22 bis 6 Uhr, an Party-Hotspots gilt das Verkaufsverbot freitags bereits ab 20 Uhr (durchgängig bis montags, 6 Uhr). 
  • Bei Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz gilt eine Maskenpflicht für alle teilnehmenden Personen. An den Versammlungen dürfen nicht mehr als 100 Personen teilnehmen. 
  • Symptomatische Personen, die sich auf das Corona-Virus testen lassen, haben sich in häusliche Quarantäne zu begeben und dürfen die Wohnung so lange nicht verlassen und keinen Besuch empfangen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
  • Seit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch Personen aus zwei Hausständen treffen – maximal zehn Personen.

Rheinische Musikschule öffnet wieder

Ab 9. November bietet die Rheinische Musikschule (RMS) wieder Präsenzunterricht im Einzelunterricht und in kleinen Gruppen (Begrenzung auf zwei Haushalte) an. Chöre, Orchester und Ergänzungsunterricht können vorerst nicht stattfinden. Ensembles, die sich auf den Wettbewerb "Jugend musiziert" im Januar vorbereiten, können ebenfalls in den Regionalschulen unter besonderen Hygienemaßnahmen unterrichtet werden. Weiterhin gilt: Begleitpersonen der Schülerinnen und Schüler sind in den Gebäuden der RMS nicht zugelassen, das Warten in den Gebäuden ist nicht möglich.    

Corona-Testzentren

In Köln gibt es ein breites Angebot, sich auf Covid-19 testen zu lassen.

Übersicht über Corona-Testangebote in Köln

Neue Unterkunft für Geflüchtete zur Quarantäne und Schutzisolierung

Die Stadt Köln eröffnet angesichts der steigenden Zahl von Menschen, die sich mit dem Covid-19-Virus infizieren oder sich als Kontaktpersonen in Quarantäne begeben müssen, eine weitere Unterkunft zur temporären Quarantäne und Schutzisolation. Sie befindet sich in der Sinnersdorfer Straße im Stadtbezirk Köln-Chorweiler und ist neben der Unterkunft Erbacher Straße die zweite dieser Art. Der Standort war als neue Unterkunft für Geflüchtete geplant. Die neue Unterkunft wurde in Systembauweise errichtet, besteht aus fünf zweigeschossigen Doppelgebäuden und verfügt über insgesamt 63 abgeschlossene Unterkunftseinheiten, die jeweils mit eigenem Bad und eigener Küche oder Küchenzeile ausgestattet sind. Alle Einheiten im Erdgeschoss sind barrierefrei zu erreichen.

Dieser Standort ist vorübergehend insbesondere für Menschen gedacht, welche nicht in ihrer eigenen Unterkunft unter Quarantäne gestellt werden können. Dies sind beispielsweise Geflüchtete, welche in ihrer bisherigen Unterbringungsform über Gemeinschaftsküchen oder -sanitär verfügen, und nicht ausreichend isoliert werden können oder gerade nach Köln gekommen sind und noch keinen Gesundheitscheck durchlaufen konnten. Die Betreuung der dort in Quarantäne befindlichen Personen, insbesondere die Versorgung von Lebensmitteln, wird von Fachkräften des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) übernommen.

Ein Sicherheitsdienst wird auf dem Gelände ständig anwesend sein. Die Inbetriebnahme erfolgt kurzfristig in Abhängigkeit der Unterbringungserfordernisse aufgrund der Covid-19-Pandemie in ständiger Rücksprache mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln. Perspektivisch soll der neue Standort dann wieder der Unterbringung von Geflüchteten dienen. Fragen zu dem Standort können Bürgerinnen und Bürger über das E-Mail-Postfach fluechtlingsfragen@stadt-koeln.de an das Amt für Wohnungswesen stellen.  

Fragen zu dem Standort per E-Mail

Besuchsverbot für städtische Unterkünfte für Geflüchtete

Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohnern sowie des Personals gilt in städtischen Flüchtlingsunterkünften bis einschließlich 30. November 2020 ein allgemeines Besuchsverbot. Aus diesem Grund finden Eingangskontrollen an den Zugängen statt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Mitarbeitende der Ombudsstelle sowie der Fachberatungsstellen für Geflüchtete. In besonderen Einzelfällen (zum Beispiel Krankheit, Todesfall oder besonderer Betreuungsbedarf) sind Ausnahmen möglich. Ein Besuch ist auch in diesen Fällen nur möglich, wenn ein aktuelles negatives Covid-19-Testergebnis vorgelegt werden kann.

Regelmäßig lüften bei weit geöffnetem Fenster

Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole zu entfernen.

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr. 

Corona Virus
Corona Warn-App

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Andrea Sommer

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