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TASSO e.V. begrüßt Teilerfolg für Niedersachsens Hundehalter in Sachen Zwangsregister

Tasso logoTASSO e.V. begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, mit dem zwei Hundehalter in Niedersachsen bei ihrer Klage gegen die Gebührenerhebung durch das von Niedersachsen beauftragte Registrierunternehmen gestern einen Teilerfolg errungen haben. Die kostenpflichtige Registrierung bei einem Privatunternehmen hat in der Vergangenheit zu großem Unmut unter Niedersachsens Hundehaltern geführt.

Am Montag wurden die Gebührenbescheide für die Kläger aufgehoben. TASSO freut sich für die beiden Hundehalter. Die Tierschutzorganisation hatte bereits 2011, als die Planung eines Registers in Niedersachsen aufkam, das Angebot gemacht, die Registrierung der Hunde für die Hundehalter kostenlos zu übernehmen, zumal damals die meisten Hunde aus Niedersachsen bereits bei TASSO registriert waren. Dieses Angebot wurde leider nicht angenommen.

„Bei TASSO sind aktuell nahezu alle Hunde in Niedersachsen registriert", sagt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Das sind derzeit rund 470.000 Hunde. Ein zusätzliches Register ist vollkommen unnötig, zumal die Registrierung bei uns kostenlos ist. Zudem kann TASSO die Anforderungen des Hundegesetzes erfüllen und die Weiterleitung statistischer Daten zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter an das Ministerium gewährleisten."

Im Zentralen Hunderegister in Niedersachsen müssen Hundehalter zwischen 17 und 28 Euro für die Registrierung ihres Tieres zahlen. „Vor allem aber leistet das Register nur halbe Arbeit", so McCreight weiter. „Geht ein Hund einmal verloren, gibt es wenig Chance auf Rückvermittlung. Eine Registrierung bei TASSO ist zum Schutz des Tieres also unumgänglich. Wir vermitteln jährlich rund 57.000 Tiere dank Registrierung an ihre glücklichen Halter zurück."

Allgemein ist das Hundegesetz in Niedersachsen, das auf verantwortungsvolle Halterschaft abzielt und die umstrittene Rasseliste abgeschafft hat, als zeitgemäß und fortschrittlich anerkannt, da es dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und den Ansprüchen an eine artgemäße und verhaltensgerechte Hundehaltung gleichermaßen Rechnung trägt. Einziger Schönheitsfehler: Die kostenpflichtige Registrierung der Hunde bei dem von Niedersachsen beauftragten Registrierunternehmen. Dies führte seit Einführung der Registrierungspflicht für Hunde in Niedersachsen zu viel Verdruss bei den Hundehaltern sowie einer schwindenden Akzeptanz eines vorbildlichen Gesetzes.

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