"Widerständige Alte": Verfassungsklage gegen Atombomben in Büchel eingereicht

20200824 110133Karlsruhe, 24.8.2020. Begleitet von dreißig Atomwaffengegner*innen reichten heute vier Aktivist*innen der Gruppe „Widerständige Alte“ ihre Verfassungsklage beim obersten Gericht in Karlsruhe ein. Sie sehen ihr Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Grundgesetz), die Würde aller Menschen, auch der "gegnerischen" Bevölkerung (Artikel 1 GG), sowie einer intakten Umwelt für die nachfolgenden Generationen (Artikel 20a GG) durch das Üben deutscher Soldaten für einen Atomkrieg im Rahmen der „Nuklearen Teilhabe“ Deutschlands an den US- Atombomben verletzt. Wie die Kölner Journalistin Ariane Dettloff (76 J.) erläuterte, bricht die „Nukleare Teilhabe“ das Völkerrecht. Sie verstoße erstens gegen internationale Verträge wie den Atomwaffensperrvertrag (Nichtverbreitungsvertrag) und den Zwei-Plus-Vier-Vertrag. Zweitens verletze der Einsatz von Atomwaffen oder die Drohung mit ihnen nach einem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes das humanitäre Kriegsrecht.

Das Grundgesetz (Artikel 25) verpflichtet jede/n Bürger*in sowie alle staatlichen Institutionen zur unbedingten Einhaltung des Völkerrechts. Mit dieser Begründung hatten die Kläger*innen am 23.7.2018 den militärischen Übungsbetrieb auf dem Bundeswehr-Flugplatz Büchel durch eine friedliche Versammlung auf der Startbahn behindert. Sie wurden deshalb zu jeweils 30 Tagessätzen wegen "Hausfriedensbruch" verurteilt. Ihren Akt des gewaltfreien zivilen Ungehorsams sehen die Kläger*innen als gerechtfertigte Notwehr gegen das Unrecht, das mit der „atomaren Teilhabe“ verbunden ist. Denn bis heute weigere sich die Bundesregierung, den mehrheitlichen Parlamentsbeschluss von 26.3.2010 zum Abzug der Atomwaffen aus Büchel umzusetzen.

Mit der Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages der Vereinten Nationen, der möglicherweise noch in diesem Jahr in Kraft treten wird, könnte die Bundesregierung ihre staatliche Schutzverantwortung wahrnehmen. „Dadurch würde die zunehmende Gefahr, einen Atomkrieg aus Versehen auszulösen, vermindert“, meint Ariane Dettloff und erklärt: "Mit dieser Klage wollen wir die Weiterentwicklung der Rechtsprechung anregen. Ich werde jetzt 77 Jahre alt und möchte nicht sterben, ohne alles mir Mögliche versucht zu haben, einen neuen Atomkrieg zu verhindern."

Die Kläger*innen:
Ariane Dettloff, 76 Jahre, Journalistin,
Susanne Grossmann, 69 Jahre, Grundschullehrerin
Brigitte Janus, 69 Jahre, Ärztin Herbert Römpp, 79 Jahre, Diakon

www.friedenkoeln.de
www.dfg-vk.de

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