Naturschutzbeirat berät über Erweiterung des RheinEnergieSportparks - Grünordnungsplan definiert Ausgleichsmaßnahmen

stadt Koeln LogoIm Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz", der die Modernisierungs- und Erweiterungsabsichten des 1. FC Köln beschreibt, stellt die Verwaltung dem Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde in seiner Sitzung am 18. März 2019 die Ergebnisse des Grünordnungsplans vor. Der Grünordnungsplan ist ein notwendiger Fachbeitrag und fachliches Gutachten zum Bebauungsplan und setzt sich explizit mit den Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung auseinander. Der Plan sieht 34 Ausgleichsmaßnahmen vor, die den "Eingriff" zu 91 Prozent ausgleichen können. Damit können auch frühere "Eingriffe" ausgeglichen werden, für die es bisher keine Kompensation gab. Über die Umsetzung dieses Fachplanes entscheidet in letzter Instanz der Kölner Stadtrat bei seinen Beschlüssen zu dem anstehenden Bebauungsplan.

Der 1. FC Köln ist seit Jahrzehnten im RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz beheimatet. Um den gestiegenen Anforderungen des modernen Fußballsports für den Profi- wie den Nachwuchsbereich gerecht zu werden, beabsichtigt der 1. FC Köln eine Modernisierung und Erweiterung des RheinEnergieSportparks. Vorgesehen ist die Errichtung eines Leistungszentrums auf einem bestehenden Kunstrasenplatz in direkter Nähe zum Geißbockheim und dem Franz-Kremer-Stadion. Des Weiteren sind drei neue Trainingsplätze sowie optional die Errichtung von vier Kleinspielfeldern für die Öffentlichkeit vorgesehen.

Um eine geordnete und qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung dieser Flächen zu gewährleisten, beschlossen die politischen Gremien im Dezember 2015 die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans sowie parallel die hierfür erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köln. Nach Durchführung der frühzeitigen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit beauftragten die Ratsgremien die Verwaltung Ende 2016, den Bebauungsplan-Entwurf auf der Grundlage des Masterplans "RheinEnergie Sportpark für Köln Sülz" mit spezifischen Maßgaben zu den Trainingsplätzen, den öffentlichen Kleinspielfeldern sowie dem "Nachwuchs- und Leistungszentrum Fußball" fortzuführen. Zu dieser Fortführung gehört auch die Aufstellung eines sogenannten "Grünordnungsplanes", der Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen im Grünbereich zum Inhalt hat.

Die Planung erstreckt sich auf den Bereich der Gleueler Wiesen, deren Inanspruchnahme von Teilen der Stadtgesellschaft kritisch hinterfragt wird.

Der Grünordnungsplan setzt sich dabei explizit mit den Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung auseinander. Der Grünordnungsplan zeigt dabei in einer Liste die zu erwartenden "Konflikte" und Eingriffe in Natur und Landschaft auf und entwickelt grünplanerische und naturschutzfachliche Planungsvorgaben und Maßnahmen, um diese Eingriffe auszugleichen.

Die wesentlichen Ergebnisse und Vorschläge:
Zum aktuellen Planungsstand stellt der Grünordnungsplan auf eine Fläche von insgesamt 72.595 Quadratmetern sogenannte "Eingriffe in Natur und Landschaft" fest. Allerdings werden nicht alle Eingriffe durch die aktuelle Planung ausgelöst. Für eine Fläche von insgesamt 26.257 Quadratmetern hat der Plan Eingriffe festgestellt, die in der Vergangenheit unzulässig erfolgt sind. Auch diese Eingriffe berücksichtigt der Plan bei der Bemessung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs.
Dem werden zum Ausgleich insgesamt 34 Planungsempfehlungen gegenübergestellt, von denen zwölf als Planungsvorgaben , zehn als Vorschläge für planerisch relevante Festsetzungen und elf als Festsetzungen von Begrünungsmaßnahmen formuliert werden. Hierzu kommen vier Maßnahmen, mit denen bestehende Eingriffe in Natur und Landschaft "zurückgebaut" werden. Dazu gehört zum Beispiel der Rückbau eines Sportplatzes südlich des Geißbockheims. Er soll wieder in die Parklandschaft integriert werden. Acht weitere Ausgleichsmaßnahmen sieht der Plan außerhalb des Bebauungs- plangebietes vor. Hiervon befinden sich drei im Äußeren Grüngürtel und fünf auf den Freiflächen des Grünzugs West. Insbesondere die externen Ausgleichsmaßnahmen im Äußeren Grüngürtel dienen auch der Erholungsnutzung.

Vorgeschlagen wird unter anderem der Verzicht auf die ursprünglich beabsichtigten Kleinspielfelder. Mit diesem Vorschlag könnten ca. 4.900 Quadratmeter der Waldwiesen verschont bleiben. Darüber hinaus wird der Eingriff in das Landschaftsbild nennenswert reduziert. Für das Leistungszentrum sind sowohl Dachbegrünungen als auch Fassadenbegrünungen vorgesehen. Zu den Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Bebauungs- plangebietes gehören drei Maßnahmen im Äußeren Grüngürtel und fünf auf den Freiflächen des Grünzugs West. So sieht der Plan auch vor, dass unter Beibehaltung des Sportrasens eine Renaturierung der Kampfbahn möglich ist und sieht mit der Ausgleichsmaßnahme einen Austausch des eventuell kontaminierten Tennenbodens mit dem Boden vor, der durch den Ausbau der Trainingsfelder im Bereich der Waldwiesen entsorgt werden müsste. Des Weiteren werden mit den externen Ausgleichsmaßnahmen eine landschaftliche Einbindung des Parkplatzes an der Gleueler Straße und eine Verbesserung des Landschaftsbildes durch die Renaturierung des Parkplatzes an der Berrenrather Straße verfolgt. Im Grünzug West werden auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen extensive Fettwiesen vorgesehen. Hierbei sind auch untergeordnet die Pflanzung von Feldgehölzen wie auch die Pflanzung einer Obstbaumreihe geplant. Eine besondere Regelung gilt für den Waldkindergarten. Er soll künftig das Funktionsgebäude des 1. FC Köln mit benutzen können.

Rein rechnerisch ist mit den Maßnahmen aus dem Grünordnungsplan der "Eingriff" bis zu circa. 91Prozent ausgeglichen.

Die Sitzung des Naturschutzbeirats bei der Unteren Naturschutzbehörde findet am 18. März 2019 um 14 Uhr im Stadthaus Deutz, Konferenzraum 16F43 statt.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / https://www.stadt-koeln.de

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