Außergerichtliche Einigung beim Klageverfahren zur Luftreinhalteplanung Köln VCD Köln sieht die Einigung kritisch

VerkehrsclubDeutschlandAm 17. Juni wurde bekannt, dass sich NRW-Umweltministerin mit der Deutschen Umwelthilfe außergerichtlich geeinigt hatte.

Während Landesregierung, Bezirksregierung und die Kölner Stadtverwaltung die außergerichtliche Einigung feierten und dabei vor allem betonten, dass Fahrverbote für Köln vom Tisch sind, betrachtet der VCD Regionalverband Köln die außergerichtliche Einigung wesentlich kritischer und sieht keinen Grund zum Jubeln: „Dass, was die Stadt als Gegenleistung für das Fahrverbot gegeben hat, hört sich zwar nach viel an, ist aber bei genauer Betrachtung sehr dürftig“, so Hans-Georg Kleinmann, Verkehrsexperte beim Kölner VCD.

Wenig Neues

Kleinmann wird konkret: „Es handelt sich dabei um Projekte, die zum Teil bereits umgesetzt wurden, wie die Expressbuslinien auf der Aachener Straße und Reduzierung des Kfz-Zuflusses mittels Pförtnerampel. Oder es sind Projekte, die bereits seit Jahren in Arbeit sind, wie die Erarbeitung und Umsetzung von Radverkehrskonzepten für die Stadtbezirke.“
Bei manchen aufgeführten Projekten moniert der VCD die fehlende zeitliche Konkretisierung, zum Beispiel beim Bau von fünf vollautomatisch betriebenen Bike Towern mit je 120 Fahrradabstellplätzen. Kleinmann: „Hier wird findet man lediglich die Aussage, dass diese ab 2020 gebaut werden. Eine Aussage, bis wann diese zu bauen sind, wäre viel wichtiger und vor allem kontrollierbar.“

Manches ist sogar kontraproduktiv

Nach Meinung des VCDs wurden sogar Projekte vereinbart, welche den Autoverkehr und die damit verbundenen Emissionen fördern, wie die Erneuerung und Optimierung von 20 Ampelanlagen auf der Luxemburger Straße, so dass Staus und Stop-Go-Verkehrssituationen vermieden werden.

Kleinmann: „Auf den ersten Blick hört sich das vernünftig an. Aber aus Erfahrung wissen wir, dass flüssiger Verkehr zusätzlichen Autoverkehr anzieht und somit zu mehr anstatt zu weniger Emissionen führt.“

Völlig vage bleiben die Vereinbarungen zu einer möglichen Einführung von Tempo 30 im Gebiet zwischen den Ringen und dem Rhein. Hier werden lediglich Untersuchungen zu den verkehrlichen Auswirkungen der Geschwindigkeitsbegrenzung in Aussicht gestellt.

Somit kann die Gesamtbewertung der Maßnahmen durch den VCD nicht wirklich überraschen: „Gewogen und für zu leicht befunden.“

Quelle: www.vcd-koeln.de

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