Bessere Nahversorgung - Mehr Wohnraum - Ausweitung von Verkaufsflächen nur bei Schaffung von Wohnungen möglich

stadt Koeln LogoDas Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat eine Beschlussvorlage in die politischen Gremien eingebracht, die eine Ausnahmeregel zur Erweiterung von Verkaufsflächen für Lebensmittelmärkte beinhaltet. Das Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung der Kölnerinnen und Kölner vor dem Hintergrund des Einwohnerwachstums in Köln sicherzustellen. Gleichzeitig geht es darum, im Zusammenhang mit der Erweiterung von Verkaufsflächen flächensparend zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Für die geplanten Neuerungen muss das am 17. Dezember 2013 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept für Köln angepasst werden.

Zukünftig soll es dadurch möglich werden, auch im Umkreis von 700 Metern um die Kölner Geschäftszentren Verkaufsflächen von Lebensmittelmärkten zu vergrößern, wenn die Grundstücke zusätzlich mit Wohnungen und gegebenenfalls mit sozialer Infrastruktur bebaut werden. Ursprünglich wurde eine solche Verkaufsflächenerweiterung zum Schutz der Zentren in der Regel abgelehnt. Für die mögliche Ausweitung der Märkte gibt es drei klar definierte Vorgaben:

Das Grundstück muss mit Wohnungen und sozialer Infrastruktur in Abhängigkeit zur zulässigen Bebauung (Geschossflächenzahl) optimal ausgenutzt werden. Das heißt, eine Erweiterung der Verkaufsfläche ist nur dann möglich, wenn gleichzeitig Wohnungen und gegebenenfalls soziale Infrastruktur (beispielsweise eine Kindertagesstätte) flächensparend am Standort angeboten werden.

Die geplante Gesamtverkaufsfläche des Lebensmittelmarktes darf nach dessen Erweiterung nicht größer sein als die Gesamtverkaufsfläche der bestehenden Lebensmittelmärkte (ab 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) im benachbarten zentralen Versorgungsbereich. Hiermit wird sichergestellt, dass die Lebensmittelmärkte in den zentralen Versorgungsbereichen als wesentliche "Frequenzbringer" für die Zentren erhalten bleiben und somit die zentralen Versorgungsbereiche insgesamt geschützt und auch weiterentwickelt werden können.

Auch ist sicherzustellen, dass die geplante Erweiterung keine städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen entsprechend der Baunutzungsverordnung auslöst. Die maximal zulässige Verkaufsfläche muss für jeden Fall entsprechend rechnerisch ermittelt werden. In diese Berechnung fließen Faktoren wie die Einwohnerzahl des Nahbereichs, die nahversorgungsrelevante Pro-Kopf-Kaufkraft und die Flächenproduktivität des Unternehmens ein.
Die Anpassung dieser Erweiterungsregelung erfolgt im Vorgriff auf die Gesamtfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Mit der Fortschreibung, die derzeit im Auftrag der Verwaltung mit Unterstützung des Gutachterbüros GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung, erarbeitet wird, reagiert die Stadt auf die aktuellen Entwicklungen im Einzelhandel, aber auch auf den zunehmenden Versorgungsbedarf einer wachsenden Stadt.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt im Kern den gesamtstädtischen Rahmen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels dar. Gleichzeitig soll die wohnortnahe Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten (insbesondere Lebensmittel und Drogeriewaren) möglichst flächendeckend gesichert werden. Dabei sollen die gewachsenen Geschäftszentren als prägende Orte des urbanen Lebens erhalten und gestärkt werden. Die Fortschreibung des Konzepts wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019 vorliegen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln kann im städtischen Internetauftritt abgerufen werden:

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / https://www.stadt-koeln.de

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Nachrichten und Doku in Köln

Kölsch zum Kauen: Die neuen Kölschies


230328 Kölschies von hitschies und Gaffel Verwendung honorarfreiKöln, 31. März 2024 – hitschies heißen die sehr beliebten Kaubonbons aus der Kindheit mit der knackigen Hülle und der unverwechselbaren Stäbchenform. Jetzt gibt es eine weitere Geschmacksrichtung. Mit den neuen Kölschies, die wie eine Kölschstange...


weiterlesen...

Weltkriegsbombe am Rheinufer in


stadt Koeln LogoZehn-Zentner-Bombe muss noch heute entschärft werden

Bei Baggerarbeiten im Rhein ist am heutigen Mittwochvormittag, 3. April 2024, im Bereich des Kennedy-Ufers in Köln-Deutz, ein Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden worden. Es hand...


weiterlesen...

APRILSCHERZ: Keine neuen Kölschies zum


230328 Kölschies von hitschies und Gaffel Verwendung honorarfreiKöln, 2. April 2024 –– Die hitschies haben mit ihrer unverwechselbaren Stäbchenform bereits viele Fans. Nun sorgte die Ankündigung einer neuen Geschmacksrichtung für Aufsehen: Die Kölschies sollten den einzigartigen Geschmack von Gaffel Kölsch in ...


weiterlesen...

Das Kölner Fahrradquiz geht in die 19.


stadt Koeln LogoAb Montag, 15. April 2024, lädt die Stadt wieder alle Kölnerinnen und Kölner ein, ihr Wissen auf dem Gebiet der aktuellen Radverkehrsregeln zu testen. Ziel ist es, die Kenntnisse der Verkehrsregeln zu verbessern. Auch das Verständnis zwischen den ...


weiterlesen...

Gaffel gibt dem Hänneschen-Theater eine


Mareike Marx Stimme für Köln Biereckel Abdruck honorarfreiKöln, 2. Maril 2024 – Das Hänneschen-Theater feiert ein kölsches Jubiläum. Vor 222 Jahren wurde die älteste Mundart-Puppenspielbühne im deutschsprachigen Raum gegründet. Seit Generationen ist das Haus nicht nur eine kulturelle Institution, sondern...


weiterlesen...

Die c/o pop löst üblichen


Moods 30423christianhedel 0793Auch 2024 nutzt die c/o pop für ihre Programmpunkte wieder besondere Locations wie eine Sparkassenfiliale oder eine Bahn der KVB +++ Secret Gig am Donnerstag und weitere Überraschungen +++ Aktivitäten wie Übernachten im Artheater, Bagger-Fahren od...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.