Corona-Virus: Inzidenzzahl auf 54,8 gestiegen

stadt Koeln LogoCorona-Virus: Inzidenzzahl auf 54,8 gestiegen Krisenstab beschließt unter anderem erweiterte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit

Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Samstag, 10. Oktober 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 5.837. (Vortag 5.726) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 54,8. 89 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 26 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurde in den vergangenen 24 Stunden keine weitere verstorbene Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gemeldet. Bislang sind damit 126 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 744 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert. Die Annahme, dass Köln nach der Zahl 49,8 vom Freitag am heutigen Samstag, 10. Oktober 2020, die 7-Tages-Inzidenzzahl von 50 überschreiten wird, ist eingetreten.

Von daher gelten ab dem heutigen Tag die von der Stadt Köln mit dem Landeszentrum Gesundheit und der Bezirksregierung abgestimmten und bereits gestern vorgestellten weiteren Maßnahmen. Dies sind insbesondere:

- Im öffentlichen Raum dürfen sich nicht mehr zehn Personen gemeinsam treffen, sondern nur noch fünf.

- Ab 22 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.

- An Wochenenden (Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr) gilt darüber hinaus ein Verkaufsverbot von Alkohol an HotSpots.

- Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum, dort, wo sich viele Menschen begegnen und der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Jeder, der zu Fuß in der Stadt, also in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen unterwegs ist, muss eine Maske tragen.

- Im Einzelhandel gilt eine neue Quadratmeter-Regel: Sie wird auf zehn Quadratmeter pro Kunde erhöht. - Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung werden auf maximal 25 Personen begrenzt.

- Von privaten Feiern in der eigenen Wohnung wird dringend abgeraten. Ein Abendessen mit wenigen Freunden ist möglich, aber keine Partys. Zehn Personen erscheinen hier als maximale Anzahl sinnvoll.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

Auf eine Sperrstunde verzichten wir vorerst, damit tragen Gastronomen und Gäste eine besondere Verantwortung. Nur weil es bei einigen wenigen zu Regelverstößen kommt, wollen wir nicht alle anderen bestrafen. Aber sollten wir feststellen, dass man dieser Verantwortung nicht gerecht wird, ist die Sperrstunde eine weitere Maßnahme, die wir treffen werden. Ich appelliere an die Vernunft aller Kölnerinnen und Kölner, keine großen Feiern durchzuführen oder daran teilzunehmen, um die in einigen Bereichen wiedergewonnene Normalität nicht zu gefährden. Das Essen oder Beisammensein in kleiner Runde in Restaurants und Gaststätten soll möglich sein. Partys und Betriebsfeiern sollten wir jetzt unterlassen. Damit es möglich bleibt, müssen wir uns an die Regeln halten. Wir werden das Virus im Moment nicht komplett aufhalten können, aber wir können es kontrollieren.“

Corona-Testzentren Das städtische Testzentrum am Flughafen Köln/Bonn ist täglich rund um die Uhr geöffnet, das städtische Testzentrum am Hauptbahnhof täglich von 7 bis 23 Uhr, das Infektionsschutzzentrum an der Uniklinik montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr (Terminabsprache nötig) und das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt am Neumarkt von 9 bis 17 Uhr. Am Testzentrum Hauptbahnhof kann am heutigen Samstag eine größere Nachfrage nach Testungen festgestellt werden. Die Stadt empfiehlt daher, auch auf das Testzentrum am Flughafen auszuweichen, das rund um die Uhr geöffnet hat.

Corona Warn-App jetzt herunterladen Unter https://www.coronawarn.app/de/ stehen Informationen zur Corona-Warn-App zum Herunterladen bereit. Oberbürgermeisterin Henriette Reker: „Die Corona-Warn-App schafft eine gute Möglichkeit, Infektionsketten noch schneller zu unterbrechen. Und genau darum geht es, wenn wir eine Ausbreitung des Virus verhindern wollen. Die Corona-Warn-App ist hier eine wertvolle Begleiterin und ich hoffe, dass viele Kölnerinnen und Kölner sie herunterladen und nutzen. Es kommt auf jede einzelne Nutzerin und jeden einzelnen Nutzer an. Wir treten alle gemeinsam in eine Zeit der verantwortungsvollen Wachsamkeit ein und tragen weiterhin eine große Verantwortung, nicht für uns selbst, sondern auch für andere!“

Anmeldungen zu Feiern und Veranstaltungen Ab sofort können private Feiern per Online-Formular angemeldet werden. Dieses ist abrufbar unter: https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=53-F51_AnmeldFeierCo&formtecid=3&areashortname=send_html Anzeigen einer privaten Feier und diesbezügliche Rückfragen können auch gerichtet werden an: E-Mail: 53-Eventanmeldung@Stadt-Koeln.de Anfragen und Konzepte (§ 2b Coronaschutz-Verordnung) für alle anderen Veranstaltungen an: E-Mail: 53-Veranstaltungsanmeldung@Stadt-Koeln.de Weitere Informationen unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/corona-anmeldung-von-veranstaltungen

Gesundheitsamt empfiehlt regelmäßiges Lüften bei weit geöffnetem Fenster Angesichts der kühleren Witterung wird sich das gesellschaftliche Leben in den kommenden Wochen wieder vermehrt in Innenräume verlagern. Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich, auch am Wochenende, aktuelle Zahlen zu Indexfällen, Verstorbenen und aus der Quarantäne Entlassenen sowie Patienten im Krankenhaus veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar.

Coronaschutz-Verordnung vom 1. Oktober 2020 Aktuelle Informationen zur Coronaschutz-Verordnung vom 1. Oktober 2020 sind auf den Seiten des Landes NRW abrufbar unter https://www.mags.nrw/coronavirus

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jürgen Müllenberg

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