Deutsches Tierschutzbüro e.V. - Umfrage: Würden Sie an einem Workshop für Tierschutz-Lehrer_innen teilnehmen?

Als erstes Land in der EU hat Deutschland den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und damit zum Staatsziel erhoben. Durch die Ergänzung der Worte „und die Tiere" in Artikel 20a GG erstreckt sich der Schutzauftrag seitdem auch auf die Tiere. Exemplarisch für das Land Nordrhein-Westfalen sieht der im Schulgesetz NRW verankerte „Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule" (§ 2) vor, dass die Jugend u.a. „[...] zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen [...]"






