TASSO deckt auf: Hessisches „Hundegate“ Innenministerium verschweigt Hunderte von getöteten Hunden

Tasso logoWie viele Hunde wurden seit Einführung der Hundeverordnung in Hessen wirklich getötet?

Seit 16 Jahren existiert in Hessen eine Hundeverordnung. Diese basiert auf einer Rasseliste, die bestimmte Hunderassen wie zum Beispiel Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier als gefährlich einstuft. Diese Liste ist jedoch bei Experten stark umstritten, da sie nicht zur Verbesserung der Sicherheit beigetragen hat. „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand seiner Rassezugehörigkeit festlegen lässt“, kritisiert Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei der Tierschutzorganisation TASSO e.V.

Nach Angaben des Hessischen Innenministeriums wurden in den Jahren 2003 bis 2015 in Hessen 69 Listenhunde getötet. Von 2000 bis 2002 sei keine statistische Erfassung der getöteten Hunde erfolgt. Dies geht aus einer Antwort auf eine Landtagsanfrage der Abgeordneten Barbara Cárdenas (DIE LINKE) hervor. TASSO liegen jedoch Unterlagen vor, die belegen, dass die Zahlen der getöteten Hunde in den Jahren 2000 bis 2002 doch vom Innenministerium erfasst wurden.

„Gerade in diesem Zeitraum wurden die meisten Hunde in Hessen getötet, nämlich mehrere hundert Hunde“, sagt Mike Ruckelshaus. „TASSO liegen zahlreiche Dokumente wie Vermerke, Schreiben an die Landtagsfraktionen, Hundejahresstatistiken und Meldebögen über bestandene bzw. nicht bestandene Wesenstests des Innenministeriums aus den Jahren 2000 bis 2002 vor, die beweisen, dass die Antwort des Ministeriums bezüglich der Nichterfassung unzutreffend ist“, so Mike Ruckelshaus. „Wenn also das Innenministerium jetzt behauptet, es gäbe keine statistischen Erfassungen getöteter Hunde aus den Jahren 2000 bis 2002, so legt dies den Verdacht nahe, dass wichtige Unterlagen „verschwunden“ sind, oder dass das Innenministerium bewusst hunderte von getöteten Hunden unterschlagen will. Daher fordern wir das Innenministerium auf, die tatsächlichen Zahlen der aufgrund der Hundeverordnung getöteten Hunde seit 15. Juli 2000 bis heute offenzulegen.“

In diesem Zusammenhang weist TASSO ebenfalls darauf hin, dass die hessischen Hundeverordnungen, die auf einer Rasseliste basieren, keinen Beitrag zu einer effektiven Gefahrenabwehr geleistet haben. „Dies belegen die Beißstatistiken des Innenministeriums, in denen die gelisteten Hunderassen nur in geringem Umfang auftauchen", kritisiert Mike Ruckelshaus. Daher nimmt TASSO den aktuellen Vorgang zum Anlass, um erneut die Abschaffung der unsäglichen Rasseliste zu fordern, wie dies bereits in Niedersachsen und Schleswig-Holstein erfolgt ist.

Aktuell
Konfrontiert mit unseren Recherchen und einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 23.9.2016, der dem Innenministerium Trickserei bei der Tötungsstatistik vorwirft und von 500 getöteten Hunden spricht, hat das Ministerium noch am selben Tag Stellung genommen und behauptet, es sei in der Landtagsanfrage nur nach der Tötung von Listenhunden gefragt worden und nicht nach der Tötung aller Hunde. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit. So lautete die genaue Fragestellung in der Anfrage: „Wie viele Hunde sind seit Einführung der Rasseliste in Hessen aufgrund der Hundeverordnung getötet worden?“

Darüber hinaus hat das Innenministerium immer noch nicht offen gelegt, wie viele Hunde seit dem 15. Juli 2000 bis heute getötet wurden. TASSO wird an dieser Thematik weiter dranbleiben!

TASSO enthüllt seit vielen Jahren politische Missstände und macht so auf Tiere aufmerksam, die unsere Hilfe brauchen. Helfen Sie TASSO bitte mit Ihrer Spende für unsere Tierschutzarbeit, damit wir auch in Zukunft auf Tierleid aufmerksam machen und Tieren in Not helfen können: www.tasso.net/spende

Vielen Dank im Namen der Tiere!

© Copyright TASSO e.V.

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.