Verhinderung von Luxusmodernisierungen - Stadt sieht für das Severinsviertel eine "Soziale Erhaltungssatzung" vor

stadtkoelnlogo neuIm Severinsviertel in der Kölner Südstadt sollen die vorhandenen Wohnstrukturen bewahrt und Luxusmodernisierungen weitestgehend verhindert werden. Um dies zu erreichen plant die Stadt Köln eine "Soziale Erhaltungssatzung" nach dem Baugesetzbuch für die Grundstücke zwischen Severinsbrücke, Bayenstraße, Ubiering/Chlodwigplatz/Karolingerring und Ulrichgasse.

Sollte der Rat eine solche Satzung beschließen, würden bauliche Veränderungen, ein Rückbau von Bauten oder auch Nutzungsänderungen von Wohnungen und Gebäuden sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter einen Genehmigungsvorbehalt der Stadt gestellt. Bislang gibt es in Köln nur in der Stegerwald-Siedlung in Köln-Mülheim eine Erhaltungssatzung.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 9. Februar 2017 beschlossen, eine entsprechende Satzung auf den Weg zu bringen. Bereits durch diesen so genannten Aufstellungsbeschluss kann die Stadt Entscheidungen über die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen oder Nutzungsänderungen von Gebäuden sowie die Schaffung von Wohnungs- oder Teileigentum über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zurückstellen und damit vorläufig untersagen. Reine Instandsetzungsmaßnahmen können weiterhin durchgeführt werden.

Dem Aufstellungsbeschluss vorausgegangen war ein intensiver Erfahrungs- und Meinungsaustausch über die Möglichkeiten und Grenzen, die eine solche Satzung mit sich bringt. Unter anderem erfolgte dies mit der Anhörung von Experten aus anderen Städten sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Kölner Wohnungswirtschaft und der Ratsfraktionen.

Zur Vorbereitung eines möglichen Satzungsbeschlusses führt die Stadt in diesem Jahr im Rahmen einer "Sozialraumuntersuchung" eine repräsentative Haushaltsbefragung im Severinsviertel durch. Mieter, Anlieger, Eigentümer oder Pächter im Severinsviertel, die Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Satzung haben, können sich schon jetzt per E-Mail an das für dieses Verfahren zuständige Amt für Stadtentwicklung und Statistik wenden:

E-Mail an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Den Aufstellungsbeschluss für die "Soziale Erhaltungssatzung" für das Severinsviertel hat die Stadt Köln im Amtsblatt vom 15. März 2017 veröffentlicht. Darin ist auch mit einer Übersichtskarte und der Nennung der Flurstücke der genaue Bereich aufgeführt, für den der Beschluss gilt:

Zum Amtsblatt Nr. 11 vom 15.03.2017 der Stadt Köln

Zur ausführlichen Verwaltungsvorlage und zum Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 9. Februar 2017

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / http://www.stadt-koeln.de

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