Rauchen von Wasserpfeifen auf dem Rheinboulevard verboten "Shisha"-Rauchverbot tritt am morgigen Samstag, 8. April 2017, in Kraft

stadtkoelnlogo neuDas Rauchen von Wasserpfeifen ("Shishas") auf dem Kölner Rheinboulevard ist bereits ab dem morgigen Samstag, 8. April 2017, verboten. Das hat Stadtdirektor Dr. Stephan Keller per Allgemeinverfügung in einer Sonderausgabe des heutigen Amtsblattes der Stadt Köln öffentlich bekannt gegeben. Verstöße gegen das Shisha-Verbot werden mit einem Bußgeld ab 75 bis 150 Euro geahndet.

Hintergrund für das Verbot sind Verschmutzungen und Verunreinigungen sowie Beschädigungen der steinernen Treppe am Rheinboulevard. Mitarbeiter der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln, die für die Reinigung des Reinboulevards zuständig sind, hatten in letzter Zeit fast täglich erhebliche und teils auch mit hohem Reinigungsaufwand nicht mehr zu beseitigende Verschmutzungen und andere Verunreinigungen sowie Beschädigungen der steinernen Treppe am Rheinboulevard festgestellt. Die Sitzstufen weisen schollenartige Abplatzungen, Oberflächenveränderungen und dauerhafte, nicht mehr zu entfernende Verfärbungen des Betons durch die heiße Kohle und den Tabak der Shisha-Rauchenden auf. Der Rheinboulevard wird vor allem an Sommertagen von der Öffentlichkeit als Freizeit- und Aufenthaltsfläche rege genutzt.

Ziel der Stadt Köln ist es, den Rheinboulevard in der vorhandenen hochwertigen Qualität und in einem dauerhaft guten Erscheinungsbild allen Nutzern als Aufenthaltsfläche zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund wird das Rauchen von Wasserpfeifen, insbesondere der sogenannten Shishas, auf dem Rheinboulevard mit sofortiger Wirkung verboten.

Zudem soll die Beleuchtungssituation am Rheinboulevard verbessert werden. Provisorisch werden zunächst vier Baustellenbeleuchtungen oberhalb der Sitzstufen sowie zehn zusätzliche Scheinwerfer an bestehenden Laternen im Bereich zwischen Hyatt und der Deutzer Brücke angebracht. Eine dauerhafte Lösung wird derzeit von der Verwaltung erarbeitet.

Amtsblatt 15 (Sondernummer), 7. April 2017
Die Allgemeinverfügung im Kölner Stadtrecht

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.