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Wählen für Menschen mit Behinderung wird leichter - 81 Prozent der 800 Wahlräume sind bei der Wahl rollstuhlgerecht

stadtkoelnlogo neuAm Sonntag, 14. Mai 2017, wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Für Menschen mit Behinderung ist es einfacher geworden, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Menschen, für die zur Besorgung in allen Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, dürfen sogar zum ersten Mal mit entscheiden.

Wer wählen darf, sollte auch wählen gehen. Und dem sollten so wenige Barrieren wie möglich im Weg stehen,

betont Dr. Günter Bell, Behindertenbeauftragter der Stadt Köln. Aus seiner Sicht ist Köln auf einem guten Weg. Bei den Landtagswahlen werden 81 Prozent der 800 Wahlräume rollstuhlgerecht sein. Außerdem bietet die Stadt vielfältige Hilfen und Informationen an. Die Stadt Köln bemüht sich seit Jahren darum, die Zahl der rollstuhlgerechten Wahlräume zu erhöhen. Bei den Bundestagswahlen 2009 waren erst 50 Prozent der 800 Wahlräume rollstuhlgerecht. Bei der Landtagswahl 2017 werden es 81 Prozent sein.

Auch für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler wird viel getan, um ihnen eine Beteiligung an der Wahl zu erleichtern. Hierzu zählen beispielsweise die Markierung von Treppenstufen und eine gute Ausschilderung. Zudem finden sie auf der Internetseite der Stadt Köln Informationen zum Bezug von Stimmzettelschablonen.

Zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen dürfen erstmals auch die Menschen, für die zur Besorgung in allen Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, mit entscheiden. Das betrifft in NRW mehr als 21.000 Menschen. Ein entsprechendes Gesetz ist im Juni 2016 in Kraft getreten. Damit wird in Nordrhein-Westfalen eine Forderung des "Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der Menschen mit geistiger Behinderung und war längst überfällig. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, in dem es ein solches Gesetz gibt.

Die Landeszentrale für politische Bildung und der Landeswahlleiter haben zur Landtagswahl eine Broschüre in Leichter Sprache herausgegeben. In dieser Broschüre wird erklärt, was der Landtag macht, wer wählen darf und wie die Wahl abläuft. Die Broschüre kann auf der Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

Die meisten der im Landtag vertretenen Parteien haben ihre Wahlprogramme auch in Leichter Sprache vorgelegt. Sie sind auf den Internetseiten der Parteien abrufbar oder werden von den Landesgeschäftsstellen auf Anforderung zugesandt.

Weitere Informationen

Wahlraumsuche online - auch rollstuhlgerechte
Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler
Informationen in Leichter Sprache der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen
Informationen in Leichter Sprache des Landesswahlleiters des Landes Nordrhein-Westfalen

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de