Naturschutzgebiet Am Ginsterpfad: Umweltamt installiert neue Zäune - Betreten ist verboten – Andauernde Störung von besonders geschützten Tieren

stadtkoelnlogo neuDas Naturschutzgebiet Am Ginsterpfad in Köln-Weidenpesch umfasst eine Fläche von mehr als 21 Hektar und verfügt als ehemalige Kiesgrube über einige Gewässer und offene sowie halboffene Kies- und Sandflächen. Das Betreten des gesamten Geländes ist verboten. Um das Gebiet vor unerlaubtem Betreten zu schützen, hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt jetzt einen alten Zaun erneuert und weitere besonders schutzbedürftige Bereiche eingezäunt. Insgesamt wurden rund 60 laufende Meter Stabgitterzaun errichtet. Verstöße wegen unerlaubten Betretens ahnden Umwelt- und Ordnungsamt grundsätzlich mit einem Verwarngeld. Zudem werden die Personalien aufgenommen und unerlaubte Besucher des Geländes verwiesen.

Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt appelliert an Spaziergänger, das Schutzgebiet keinesfalls als Naherholungsfläche zu nutzen. Dies bedeutet eine andauernde Störung von besonders geschützten Tieren. Frei laufende Hunde stellen sogar ein Tötungsrisiko für Wat- und Wasservögel dar. Ein weiteres Problem ist zurückgelassener Müll. Naturschutzgebiete (NSG) werden über den Landschaftsplan der Stadt Köln festgesetzt, um Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten zu erhalten oder zu ihrer Entwicklung und Wiederherstellung beizutragen.

Somit liegt jedem Naturschutzgebiet ein Schutzzweck zu Grunde. "Im Falle des Naturschutzgebietes Am Ginsterpfad ist dies die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten hochgradig gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Amphibienarten wie der Kreuz- und Wechselkröte, seltener Insektenarten und bedrohter Wasser- und Wiesenvögel", sagt Konrad Peschen, Leiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln. Peschen verweist auf das Bundesnaturschutzgesetz und den Landschaftsplan der Stadt Köln. Demnach sind alle Handlungen, die Naturschutzgebiete zerstören, beschädigen oder verändern, verboten. Er bedauert den fehlenden Respekt gegenüber dem Naturschutzgebiet: "Die Natur braucht eigentlich keine Zäune. Aber anders können wir sie nicht schützen."

In den Gewässern des Naturschutzgebietes Am Ginsterpfad laichen ab April und Mai die streng geschützten Kreuz- und Wechselkröten. Die Jungtiere halten sich bis in den Herbst im flachen Gewässer auf. Zur Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel von April bis zu den Monaten Juni und Juli hat die kleinste Störung gravierende Auswirkungen auf die Tiere. Schon ab einer Entfernung von wenigen Metern kann bei Wasservögeln Fluchtverhalten ausgelöst werden. Da die Gewässer im Naturschutzgebiet Am Ginsterpfad relativ klein sind, werden Gelege bereits verlassen, wenn am gegenüberliegenden Ufer eine Störung auftritt. Solche Störungen – vor allem durch Angler, "Spaziergänger" und frei laufende Hunde hervorgerufen – wirken sich negativ auf die Energiereserven von Vögeln aus, die als Wintergäste und Durchzügler vom Herbst über den Winter bis ins Frühjahr Schutz suchen. Besonders Wasservögel müssen mit ihrer Energie haushalten, um die Distanzen vom Sommerlebensraum zum Überwinterungsquartier und zurück bewältigen und erfolgreich brüten zu können.

Mitarbeiter der NABU-Biologischen Station Leverkusen-Köln und des Umweltamtes der Stadt Köln starten im kommenden Frühjahr gemeinsam eine Kampagne, um das Naturschutzgebiet besser zu schützen und die Anwohner zu informieren.

In der Vergangenheit wurde ein Aussichtspunkt angelegt, der den Blick in die tiefer gelegenen Bereiche der ehemaligen Kiesgrube erlaubt und das Beobachten der Wasservögel ohne ein direktes Betreten des Schutzgebietes ermöglicht.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de

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