Bewohnerparkausweise auch bei privatem Carsharing - Pilotprojekt gilt stadtweit in allen 40 Bewohnerparkgebieten

bilder verkehr 3 2fittosize 320 213 60777357af2c102830da3509566a28d8 bewohnerparkausweis 320Bewohner in den insgesamt 40 in Köln eingerichteten Bewohnerparkgebieten haben seit 1. März 2018 die Möglichkeit, als Teilnehmer am privaten Carsharing auch für unterschiedliche Bewohnerparkgebiete entsprechende Ausweise zu beantragen. Mit einem solchen Ausweis können sie ihr Fahrzeug ohne Entrichtung von Parkgebühren und unbegrenzt im jeweiligen Bewohnerparkgebiet abstellen. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik reagiert damit auf mehrere Anfragen aus der Bürgerschaft. Um festzustellen, wie groß die Nachfrage stadtweit tatsächlich ist und wie sich eine solche Regelung bewährt, wird sie zunächst als Pilotprojekt für die Dauer von zwei Jahren eingeführt.

Teilen sich zwei oder mehr Personen, die in unterschiedlichen Bewohnerparkgebieten gemeldet sind, ein Fahrzeug, kann damit unter bestimmten Voraussetzungen für jedes Bewohnerparkgebiet ein entsprechender Ausweis ausgestellt werden.

Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten:

Weder auf die Antragstellerin oder den Antragssteller noch auf eine andere, im gemeinsamen Haushalt lebende Person ist ein weiteres Fahrzeug zugelassen.
Von allen teilnehmenden Personen ist bei Antragstellung eine von der Halterin oder dem Halter des Fahrzeugs unterschriebene Bestätigung über die Nutzung des Fahrzeuges sowie eine Kopie des Personalausweises des Halters vorzulegen.
Außerdem ist von jedem Teilnehmer eine Kopie der gültigen Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Ausweise werden befristet für ein Jahr ausgestellt. Bei Verlängerung sind alle Antragsvoraussetzungen erneut vollständig nachzuweisen. Sollten die Anspruchsvoraussetzungen bereits vor Ablauf der Gültigkeit nicht mehr vorliegen, muss der Bewohnerparkausweis vorab und unaufgefordert zurückgegeben werden.

Anträge können in den Bürgerämtern in allen neun Stadtbezirken gestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises beträgt pro Jahr und Ausweis 30 Euro.

Weitere Informationen zum Bewohnerparkausweis

Quelle Text/Foto: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / http://www.stadt-koeln.de

 

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